Ausschreibung beginnt: Alzheimer Forschung Initiative e.V. stellt Fördergelder bereit
(ots) - Gegen das Vergessen: Die gemeinnützige
Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) schreibt auch in diesem
Jahr wieder Fördermittel für engagierte Alzheimer-Forscher aus.
Wissenschaftler an deutschen Universitäten und öffentlichen
Einrichtungen können die finanzielle Förderung eines
Forschungsvorhabens auf dem Gebiet der Ursachen-, Diagnose- und
klinischen Forschung beantragen. Dank privater Spenden konnte die AFI
bisher insgesamt 230 Forschungsaktivitäten mit über 9,2 Millionen
Euro unterstützen. Damit ist die AFI der größte private Förderer
öffentlicher Alzheimer-Forschung in Deutschland.
Die Fördersumme wurde für die neue Ausschreibungsrunde von 100.000
Euro auf bis zu 120.000 Euro für nun drei Jahre angehoben. Die AFI
reagiert damit auf die Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz
und ermöglicht es Forschungsgruppenleitern, einen Doktoranden über
drei Jahre zu beschäftigen. Für junge promovierte Alzheimer-Forscher
stellt die AFI erneut Mittel von bis zu 40.000 Euro für zwei Jahre
bereit. Internationale Forschergruppen werden gemeinsam mit
AFI-Kooperationspartnern aus den Niederlanden (Alzheimer Nederland)
und Frankreich (Fondation Vaincre Alzheimer) mit bis zu 100.000 Euro
für zwei Jahre unterstützt.
Der Einsendeschluss für einen Antrag auf Forschungsförderung
(Letter of Intent) ist Montag, der 5. März 2018. Alle Anträge werden
vom Wissenschaftlichen Beirat der AFI unter dem Vorsitz von Prof. Dr.
Thomas Arendt, Universität Leipzig, zusammen mit den Beiräten der
internationalen Kooperationspartner aus den Niederlanden und
Frankreich sowie externen Gutachtern im Peer Review bewertet. Die
Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Antragsteller
werden im Mai informiert, ob sie die zweite Runde erreicht haben und
ein Vollantrag gewünscht wird. Im November werden die Antragsteller
über die Möglichkeit einer Forschungsförderung benachrichtigt.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal, das unter
www.alzheimer-research.eu zu erreichen ist.
Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten der AFI wie
Reisekostenzuschüsse oder Weiterbildungsaufenthalte finden
interessierte Forscher im Internet unter
www.alzheimer-forschung.de/forschung/forschungsfoerderung.
Zur Antragstellung: www.alzheimer-research.eu
Kostenfreies Fotomaterial:
www.alzheimer-forschung.de/presse/fotos-videos/
Über die Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) ist ein
eingetragener gemeinnütziger Verein. Seit 1995 fördert die AFI mit
Spendengeldern Forschungsprojekte engagierter Alzheimer-Forscher und
stellt kostenloses Informationsmaterial für die Öffentlichkeit
bereit. Bis heute konnte die AFI 230 Forschungsaktivitäten mit über
9,2 Millionen Euro unterstützen und rund 800.000 Ratgeber und
Broschüren verteilen. Interessierte und Betroffene können sich auf
www.alzheimer-forschung.de fundiert über die Alzheimer-Krankheit
informieren und Aufklärungsmaterial anfordern. Ebenso finden sich auf
der Webseite Informationen zur Arbeit des Vereins und allen
Spendenmöglichkeiten. Botschafterin der AFI ist die Journalistin und
Sportmoderatorin Okka Gundel.
Pressekontakt:
Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI)
Dr. Christian Leibinnes
Kreuzstr. 34
40210 Düsseldorf
0211 - 86 20 66 27
presse(at)alzheimer-forschung.de
www.alzheimer-forschung.de/presse
Original-Content von: Alzheimer Forschung Initiative e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.01.2018 - 10:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1567942
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Forschung & Entwicklung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 82 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ausschreibung beginnt: Alzheimer Forschung Initiative e.V. stellt Fördergelder bereit
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Alzheimer Forschung Initiative e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).