Gericht untersagt Unwahrheiten im Buch "Die Krebsmafia" von Oliver Schröm
(ots) - Die Zivilkammer 24 des Landgerichtes Hamburg hat
mit Beschluss vom 18.12.2018 (AZ 324 O 598/17) die Verbreitung
weitreichender Passagen des Buches "Die Krebsmafia" (Verlag
Bastei-Lübbe) der Journalisten Oliver Schröm und Niklas Schenk
untersagt. Das Buch enthält eine große Anzahl rechtswidriger
Behauptungen. Zuvor hatten schon Berichte des Co-Autors Schröm über
einen Hamburger Apotheker in der Zeitschrift STERN und in Beiträgen
für die Redaktion der NDR-Sendung "Panorama" zu gerichtlichen
Verboten gegen Verlag und Sender geführt.
Journalist Oliver Schröm ist bei den Gerichten in Hamburg kein
Unbekannter. Bereits im Jahre 2016 hatte er für das Magazin STERN und
später dann während seiner kurzen Beschäftigung für das
Fernsehmagazin "Panorama" maßgeblich an Berichten gegen den Hamburger
Apotheker mitgewirkt. Zentrale Behauptungen aus diesen Beiträgen im
STERN, die den Hamburger Apotheker betreffen, dürfen nicht mehr
verbreitet werden. Auch wesentliche Passagen aus Schröms
Berichterstattung in der Sendung "Panorama" vom 28.07.2016 wurden
durch einstweilige Verfügung verboten und sind bis heute Gegenstand
eines Klageverfahrens, in dem neben Unterlassung Berichtigung
verlangt wird. (Aktenzeichen 324 O 42/17)
Schröm hatte sich bei seiner Berichterstattung vor allem auf den
Hamburger Apotheker eingeschossen, dem damaligen Besitzer der
Elb-Apotheke in Hamburg. Durch die Berichterstattung von Oliver
Schröm, die sich teilweise aus dubiosen und interessengeleiteten
Quellen speist, erlitt der Apotheker sowohl geschäftlich als auch
persönlich Schaden.
Autor Schröm, der sich in seinem Buch als "einer der
profiliertesten investigativen Journalisten Deutschlands" feiern
lässt, flogen wesentliche Vorwürfe seiner wiederholten medialen
Attacken gegen den Hamburger Apotheker gleich mehrfach vor Gericht um
die Ohren. Nun fand er im Bastei-Lübbe-Verlag erneut eine
Verbreitungsplattform. Diese nutzte er, um ein weiteres Mal unwahre
Behauptungen zu verbreiten, und zwar ohne dass dem Hamburger
Apotheker zuvor eine Gelegenheit zur Stellungnahme zu den neuen
Veröffentlichungen im Buch gewährt worden wäre.
Sven Krüger, Presserechtsanwalt des Apothekers, der die Verbote
erwirkte: "Eine solche rücksichtslose Missachtung elementarer
journalistischer Sorgfaltspflichten begegnet einem nicht alle Tage.
Man fragt sich, wem damit gedient werden soll - dem Leser sicher
nicht."
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Datum: 08.01.2018 - 10:00 Uhr
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