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"GEMA-Gebühren für Silvesterparty?" - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice

ID: 1565702

Wann Gastgeber GEMA-Gebühren zahlen müssen


(IINews) - Silvester steht vor der Tür und damit auch viele Partys für den gemeinsamen Rutsch ins neue Jahr. Und was wäre ein Fest ohne gute Musik? Gastgeber großer Partys sind sich oft unsicher, ob sie für das Spielen von Oldies oder aktuellen Hits sogenannte GEMA-Gebühren zahlen müssen. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), beantwortet Fragen zur GEMA und erklärt, wann eine Feier als GEMA-pflichtig gilt.





Die GEMA verlangt Gebühren für das Abspielen von Musik. Warum darf sie das und wofür genau verlangt sie das Geld?



Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt die Rechte von über 70.000 Mitgliedern wie Komponisten, Songschreibern und Musikverlegern wahr. Das heißt: Wer öffentlich, beispielsweise im Radio, in einer Diskothek oder einer Gaststätte, ein Musikstück abspielt, muss für diese Nutzung eine Gebühr an die GEMA zahlen. Die Gesellschaft verteilt diese Einnahmen dann an die Urheber. Ob es sich bei der Musik um Live-Musik handelt oder ob die Lieder von einer CD oder einer Online-Plattform wie beispielsweise Amazon, iTunes oder Spotify kommen, spielt dabei keine Rolle. Übrigens: Es gibt auch sogenannte GEMA-freie Musik. Dahinter verbergen sich einerseits Musikstücke, deren Verwertungsrechte zwar bei der GEMA liegen, deren Komponisten aber vor mehr als 70 Jahren verstorben sind. Für diese Werke ist die gesetzliche Schutzfrist laut § 64 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) abgelaufen. Andererseits fallen darunter auch die Werke von lebenden Musikern, die bewusst nicht Mitglied der GEMA sind. Aber Achtung: An dieser Musik hat der Komponist oder Texter das Urheberrecht, Veranstalter dürfen sie also auch nicht ohne weiteres öffentlich abspielen.





Müssen Gastgeber einer privaten Party auch GEMA-Gebühren zahlen?







Für private Feiern fallen keine GEMA- oder sonstigen Lizenz-Gebühren an. Aber: Je größer die Veranstaltung, desto eher stuft die GEMA das Fest als öffentlich ein. Die Definition, wann Musikabspielen auf einer Feier als öffentlich gilt, ist allerdings kompliziert. Laut Urheberrechtsgesetz § 15 Absatz 3 UrhG ist die Wiedergabe eines Musikstückes öffentlich, wenn sie für mehrere Personen bestimmt ist, die zur "Öffentlichkeit" gehören - die also nicht miteinander verwandt oder persönlich befreundet sind. Wenn alle Gäste in einer persönlichen Beziehung zum Gastgeber stehen, dann gilt die Veranstaltung als privat. Die Anzahl der Personen ist dabei nicht unbedingt ausschlaggebend: So können bei einer Hochzeitsfeier schnell mehr als hundert Angehörige und Freunde das Brautpaar feiern. Feiern jedoch auch einzelne Personen mit, die in keiner engen Beziehung zum Gastgeber stehen, können diese Auslöser für die GEMA-Pflicht sein. Allerdings: Die Musik muss dann auch für diese Personen "bestimmt" sein. Dies ist nur der Fall, wenn der Veranstalter ihnen die Teilnahme erlaubt oder ermöglicht - aber nicht, wenn sie uneingeladen kommen. Auf einer großen privaten Party kann es für den Gastgeber daher empfehlenswert sein, alle Gäste persönlich einzuladen und den Einlass zu kontrollieren. So kann er sicherstellen, dass wirklich nur Personen kommen, mit denen er eine engere Beziehung hat.





Wenn ein Sportverein eine Silvesterparty veranstaltet: Ist das eine öffentliche Feier? Was sollte der Verein beachten?



Eine Vereinsfeier mit Musik gilt für die GEMA als öffentliche Veranstaltung, denn hier kommen mindestens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind. Die Feier muss der Veranstalter vor dem Fest bei der GEMA anmelden, auch die Gebühren muss er im Vorfeld bezahlen. Viele Sportverbände haben einen Gesamtvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Die Gesellschaft gewährt dann Nachlässe auf die üblichen Tantiemensätze. Wer trotz GEMA-Pflicht nicht zahlt, muss damit rechnen, eine Forderung nach einem hundertprozentigen Aufschlag auf den eigentlichen Tarif zu erhalten. Vereinsmitglieder, die eine Silvesterfeier für den Verein planen, sollten sich am besten bei der Vereinsführung oder dem Landesverband nach einem Gesamtvertrag erkundigen.

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.12.2017 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
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