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Zur Entscheidung des BGHüber die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren um die Tagesschau-App

ID: 1565054


(ots) - In dem Verfahren um die Tagesschau App hat der
Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision
nicht zugelassen. Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln
wird damit rechtskräftig. Das Gericht hatte lediglich die Ausgabe der
Tagesschau-App vom 15.06.2011 als in unzulässiger Weise presseähnlich
angesehen. Mehrere Zeitungsverlage hatten gegen die Tagesschau-App
geklagt. Der NDR hatte darauf hingewiesen, dass die Tagesschau App
aufgrund der Verknüpfung von Texten mit Videos, Audios und
multimedialen Elementen ein nutzerfreundliches, aktuelles und
zeitgemäßes Informationsangebot darstellt, das den rechtlichen
Vorgaben entspricht. Dr. Michael Kühn, NDR Justitiar: "ARD und NDR
werden nun prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht im Wege einer
Verfassungsbeschwerde mit dem Fall befasst werden soll."



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Tel.: 040/4156-2300
Mail: presse(at)ndr.de



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Datum: 21.12.2017 - 15:07 Uhr
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