Heil: Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook ist zu begrüßen
(ots) - Marktbeherrschende Stellung Facebooks bietet Gefahr
für Missbrauch
Das Bundeskartellamt kommt seinen Aufsichtspflichten nach und
führt ein Verwaltungsverfahren gegen Facebook, um zu untersuchen,
welche Verpflichtungen für Facebook aus seiner Marktmacht entstehen.
Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
"Etwa 30 Millionen Deutsche nutzen Facebook. Das ist ein Erfolg
für das Unternehmen, führt aber auch dazu, dass es mittlerweile eine
marktbeherrschende Stellung bei den allgemeinen sozialen Netzwerken
erreicht hat. Für solche Unternehmen gelten nach dem Wettbewerbsrecht
strenge Verpflichtungen, damit Mitbewerber und Kunden nicht
benachteiligt werden. Es ist daher zu begrüßen, dass das
Bundeskartellamt ein Prüfverfahren dazu eingeleitet hat, ob Facebook
seine Marktmacht missbraucht. Das Prüfverfahren ist ergebnisoffen und
bezieht sich zunächst nur auf die Frage, ob Facebook missbräuchlich
Daten aus Drittquellen, also außerhalb von Facebook, sammelt und
unzulässig mit den Daten der Facebook-Accounts verknüpft.
Kritisch ist zunächst einmal, dass die Nutzer der umfassenden
Datensammlung und Verknüpfung durch Facebook nicht widersprechen und
wegen der marktbeherrschenden Stellung auch nicht auf alternative
Angebote ausweichen können. Facebook bekommt nun vom Bundeskartellamt
die Möglichkeit, sich zu den Verdachtsmomenten zu äußern und sie
gegebenenfalls zu widerlegen, bzw. sein Geschäftsmodell so zu ändern,
dass es kartellrechtlichen Anforderungen genügt. Das Unternehmen
sollte das als Chance begreifen und diese nutzen."
Hintergrund:
Datenschutz wird nicht nur von den Datenschutzbehörden
sichergestellt, sondern ist bei marktbeherrschenden Unternehmen auch
vom Bundeskartellamt in seine Prüfungen mit einzubeziehen. Das
Bundeskartellamt untersucht nun auf Basis von § 19 Abs. 1 GWB in
Verbindung mit der geltenden Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und im
Vorgriff auf die ab Mai 2018 geltende neue
Datenschutzgrundverordnung, ob Facebook hier den Anforderungen an ein
marktbeherrschendes Unternehmen genügt. Besonders kritisch sieht die
Behörde, dass Facebook auch Daten außerhalb seines Dienstes sammelt
und mit den Nutzerdaten des Dienstes verknüpft. So ist es für die
Facebook-Nutzer zum Beispiel nicht möglich, der Datensammlung und
Verknüpfung bei den Tochterunternehmen Whatsapp und Instagram zu
widersprechen. Darüber hinaus hat Facebook auch Schnittstellen bei
vielen anderen, unabhängigen Onlinediensten, deren Daten dann
ebenfalls mit dem Facebook-Account verknüpft werden. Dies ist für die
Nutzer nicht nur unvermeidbar, sondern häufig auch überraschend und
nicht erkenntlich. Weitere Informationen zu den Untersuchungen des
Bundeskartellamts finden sich auf der Homepage der Behörde.
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Datum: 20.12.2017 - 14:35 Uhr
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