ADAC Autovermietung: 10 Tipps für den Winter / Winterreifen für alle bringen mehr Verkehrssicherheit / Schneeketten vorab buchen (FOTO)
(ots) -
Ein Mietwagen stellt - besonders im Winter - auch an erfahrene
Autofahrer einige Herausforderungen. Man kennt sich mit dem Modell
nicht aus, Schalter sind an ungewohnten Orten, das Fahrzeug verhält
sich anders als gewohnt, und es fehlen Routinen. Deswegen hat die
ADAC Autovermietung die zehn wichtigsten Tipps für eine sichere Fahrt
durch den Winter zusammengestellt:
1. Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit und lernen Sie das Auto
kennen, bevor Sie losfahren. Besonderes Augenmerk sollte dabei
auf die Scheibenwischer, die Spritzanlage für die
Windschutzscheibe und die Nebelleuchten gelegt werden.
2. Vor dem Start: Schnee und Eis müssen sorgfältig entfernt
werden, ein "Guckloch" genügt nicht. Hier droht genauso ein
Bußgeld wie beim Motor "warmlaufen" lassen.
3. Fahrzeuge mit Gangschaltung: Gefühlvoll im zweiten Gang
anfahren, die Kupplung langsam kommen lassen, vorsichtig Gas
geben und darauf achten, dass die Räder nicht durchdrehen.
Möglichst früh in einen höheren Gang schalten und den Wagen bei
Schnee lieber untertourig fahren.
4. Kurz nach dem Losfahren eine Bremsprobe machen, um die
Beschaffenheit der Straße zu testen. Vorher Blick in den
Rückspiegel, damit keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
werden.
5. Kein abruptes Bremsen oder heftige Lenkbewegungen. Speziell in
einer Kurve könnte der Wagen sonst rasch ausbrechen und im
Graben landen.
6. Schleichwege sind im Winter keine gute Alternative. Besonders
ruhige Wohnstraßen werden häufig nicht gestreut und meist
zuletzt oder manchmal gar nicht geräumt.
7. Gefriert Regen plötzlich auf der Fahrbahn, sollte das Fahrzeug
abgestellt und auf den Streudienst gewartet werden.
8. Besondere Vorsicht ist an Orten geboten, die feucht, schattig
oder ungeschützt dem kalten Wind ausgesetzt sind. Hier bildet
sich im Winter bei entsprechenden Temperaturen besonders leicht
Glatteis. Dazu zählen Brücken, Straßenkuppen, lichtarme
Waldstücke sowie Straßen entlang von Flüssen und Bächen.
9. Der Sicherheitsabstand zum Vordermann sollte rund dreimal so
groß sein wie unter normalen Witterungsbedingungen.
10. Dicke Wintermäntel und Jacken beeinträchtigen die
Sicherheitswirkung des Gurtes. Deswegen besser ausziehen.
Ab 1. Januar 2018 gelten übrigens neue Regelungen für
Winterreifen. Alle neu hergestellten Pneus müssen dann mit dem
sogenannten "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sein. Es gibt allerdings
eine Übergangsphase bis 2024. Bis dahin genügt auf älteren Reifen das
M+S-Zeichen, damit die Winterreifenverordnung erfüllt wird.
Neu ist auch, dass der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem
Punkt rechnen muss, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen
eine Fahrt ohne Winterreifen zulässt. Franz Frank, Geschäftsführer
der ADAC Autovermietung: "Wir begrüßen diese neue gesetzliche
Regelung, da so die Verkehrssicherheit verbessert wird. Die Kunden
der ADAC Autovermietung erhalten während der Wintermonate bereits
seit 2015 bei den Fahrzeugen der Partner Avis, Hertz und Sixt sowie
beim ClubMobil wintertaugliche Bereifung - ohne Aufpreis."
Wer in hochalpines Gelände fahren und zusätzlich fürs Mietauto
Schneeketten haben möchte, sollte dies schon bei der Reservierung des
Mietwagens angeben - am besten frühzeitig, da sie an den Stationen
begrenzt verfügbar sind. Meist wird dafür ein Aufpreis verlangt, der
je nach Modell und Land variiert.
In Deutschland wird Schneekettenpflicht mit dem Verkehrszeichen
268 (rund, Symbol eines Reifen mit Schneeketten auf blauem
Hintergrund) gekennzeichnet. Wer hier ohne Schneeketten unterwegs
ist, riskiert ein Verwarnungsgeld. Das gilt auch für Fahrzeuge mit
Allradantrieb. Die Schneeketten müssen bei normalen Pkw auf der
Antriebsachse, bei Fahrzeugen mit Allradantrieb an mindestens zwei
Rädern einer Antriebsachse angelegt werden. Genaue Informationen
stehen in der Bedienungsanleitung. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
ist 50 km/h.
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Über die ADAC SE:
Die ADAC SE ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts. Zum
1. Januar 2017 besteht sie aus 37 Tochter- und
Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC-Schutzbrief
Versicherungs-AG, der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG, der ADAC
Autovermietung GmbH sowie der ADAC Verlag GmbH & Co. KG. Die
Hauptgeschäftsaktivitäten sind mobilitätsorientierte Leistungen und
Produkte mit hohem Qualitätsanspruch. An der ADAC SE sind der ADAC
e.V. mit einem Anteil von 74,9 Prozent und die ADAC Stiftung mit 25,1
Prozent beteiligt.
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Datum: 20.12.2017 - 11:45 Uhr
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