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Deutsche Umwelthilfe fordert von Kraftfahrt-Bundesamt Festsetzung von 288 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen wegen Abgasbetrugs bei 57.600 VW Touareg

ID: 1564523


(ots) - Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasbetrugs auch
bei 3-Liter-Dieselmotoren stellt das Kraftfahrt-Bundesamt endlich
offiziell fest, dass die Volkswagen AG auch beim Touareg mit
illegalen Abschalteinrichtungen betrogen hat - Französische
Antibetrugsbehörde DGCCRF fordert von Fiat Chrysler, Renault und
Peugeot Citroën 18 Milliarden Euro Strafe - Da Deutschland keine
Strafzahlungen von den Betrugskonzernen fordert, hat die
EU-Kommission im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland eingeleitet

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) über ihren Rechtsanwalt beim Präsidenten des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe
von 288 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG wegen der Verwendung
illegaler Abschalteinrichtungen in Modellen des Touareg mit
3-Liter-V6-Motor (Euro 6) der Baujahre 2014-2017.

Da die Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen, sind
sie aus Sicht der DUH mit einer ungültigen
Übereinstimmungsbescheinigung versehen worden. Bei solchen Verstößen
hat das KBA die Möglichkeit, Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro
pro betroffenem Fahrzeug zu verhängen. Im jetzt beantragten Fall des
VW Touareg sind insgesamt 57.600 Fahrzeuge betroffen. Die
Strafzahlung beliefe sich demnach auf über eine Viertelmilliarde
Euro.

"Während die französische Antibetrugsbehörde allein von den
Konzernen Fiat Chrysler, Renault und Peugeot Citroën insgesamt 18
Milliarden Euro Strafe wegen schweren Abgasbetruges fordert, hält die
deutsche Bundesregierung ihre schützende Hand über die heimischen
Autokonzerne und verzichtet auf Geldstrafen. Und warum dauert es zwei
Jahre, bis nach den 3-Liter Audi-Limousinen und Porsche Cayenne erst
jetzt die Konsequenzen auch beim Volumenmodell VW Touareg gezogen




werden? All die Jahre vergiften diese Dreckschleudern unter
ausdrücklicher Zustimmung der Regierung die Luft in unseren Städten",
sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst im Sommer 2017 hatte das KBA laut Medienberichten die bereits
seit Ende 2015 bekannten Abschalteinrichtungen im VW Touareg
offiziell ''gefunden''. Dann wurde die Bekanntmachung bis nach der
Bundestagswahl bis Anfang Dezember verzögert. Keine Details verrät
das konspirativ mit dem Hersteller zusammenarbeitende KBA über das
kommende Software-Update, das im Rahmen des nun angeordneten
Rückrufes installiert werden soll. Die DUH kündigt eigene
Abgasmessungen vor und nach dem Update an, um festzustellen, ob und
in welchem Umfang bei dieser NOx-Dreckschleuder die Abgasreinigung
funktioniert.

Die beim Touareg festgestellten Abschalteinrichtungen wurden im
Rahmen der Typzulassung des Modells nicht angegeben, was nach den von
der DUH und dem Deutschen Bundestag in Auftrag gegebenen
Rechtsgutachten zum Erlöschen der Typzulassung führt. Darüber hinaus
wurde nun ein im Prüfzyklus aktiver "Sauber-Modus" sowie erstmals bei
einem Betrugs-Diesel durch das KBA auch offiziell als illegal
festgestellt, dass dieses Fahrzeug mit SCR-Katalysator "eine
Strategie einsetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten
Bedingungen unzulässig einschränkt".

Nach Messungen der DUH in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI)
sowie weiteren Prüforganisationen findet sich diese erstmals durch
das KBA als illegal bezeichnete "Strategie" in fast allen anderen
Diesel-Pkw auch anderer Hersteller der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit
Baujahr bis 2016.

Die europäischen wie nationalen Rechtsvorschriften fordern für
diese Fälle von Abgasbetrug angemessene und abschreckende Strafen,
die die nationalen Behörden gegen die Hersteller verhängen müssen.
Nach einem der DUH vorliegenden internen Vermerk aus dem
Bundesverkehrsministerium sind bis zu 5.000 Euro pro betroffenem
Fahrzeug auch in Deutschland möglich.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Jeder Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern
wird bestraft. Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÜV geht, muss
nicht nur die Untersuchung des TÜV nachholen, sondern auch eine
Geldbuße zahlen. Es ist nicht ansatzweise verständlich, warum dies
für deutsche Autohersteller nicht gelten soll. Die Geldbußen sind
festzusetzen. Daraus können sinnvolle Maßnahmen ökologischer
Mobilität bezahlt werden."

Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages
Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8. August 2017: "Fahrzeuge
dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden.
Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der
Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen." Auch die
EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und
Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat
im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz
verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen
Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Bereits im August dieses Jahres hatte die DUH das KBA zur
Auferlegung einer Geldbuße in Höhe von 110 Millionen Euro für den
Hersteller Porsche wegen illegaler Abschalteinrichtung beim Porsche
Cayenne TDI aufgefordert. Da zu diesem Sachverhalt bereits
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen anhängig waren, wurde das von
der DUH angeforderte Verfahren vom KBA an die Staatsanwaltschaft
Stuttgart abgegeben. Die Ermittlungen dauern dort nach Kenntnis der
DUH noch an.

Hintergrund:

Für den VW Touareg mit 3-Liter-V6-Motor der Modelljahre 2014-2017
(Euro 6) wurde ein Rückruf angeordnet. Zuvor hatten weitere
Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine
unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Festlegung
steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung
mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen
Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur
veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit
einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die
Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des
Herstellers. Solche technischen Informationen wiederum sind in
Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von
den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt
worden sind.

Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung
übereinstimmen, sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands
erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten
derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000 Euro pro Fahrzeug vor
(Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit
Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Tel.: 0171 2435458, klinger(at)geulen.com


DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
Tel.: 030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.12.2017 - 10:45 Uhr
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