Trotz Nachtflugverbot: An diesen deutschen Flughäfen landen besonders viele Flugzeuge spät
(ots) -
- AirHelp analysiert Flugbewegungen an 13 deutschen Flughäfen mit
Nachtflugbeschränkung
- Besonders viele Nachtflug-Bewegungen in München, Stuttgart,
Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel
- In Dortmund und Dresden wird die Nachtflugbeschränkung am
häufigsten eingehalten
Durch die Nachtflugbeschränkungen an Flughäfen sollen Anwohner vor
nächtlichem Lärm geschützt werden. Doch an den meisten deutschen
Flughäfen werden die Regelungen nicht eingehalten. Das ist das
Ergebnis einer Analyse des weltweit führenden Unternehmens für die
Durchsetzung von Fluggastrechten, AirHelp
(http://bit.ly/nachtflugverbot). Besonders viele nächtliche
Passagierflüge gibt es demnach an den Flughäfen München, Stuttgart,
Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel. In Dresden und
Düsseldorf wird das Nachtflugverbot am häufigsten eingehalten.
An vielen deutschen Flughäfen gelten unterschiedliche
Nachtflugbeschränkungen, die zwischen 22 und 23:30 Uhr einsetzen und
zwischen fünf und sechs Uhr enden. Während AirHelps
Untersuchungszeitraum im September und Oktober 2017 wurden diese
Nachtflugbeschränkungen an fünf der 13 untersuchten Flughäfen kein
einziges Mal eingehalten. Besonders viele nächtliche Flugbewegungen
gab es am Flughafen München, wo es innerhalb von zwei Monaten 776
Landungen und 32 Starts von Passagierflugzeugen während der
Nachtflugbeschränkung gab. Auch an den Flughäfen Stuttgart,
Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel gab es extrem häufig
nächtliche Flugbewegungen.
Nachtflugbeschränkung: Hier wird die Ausnahme zur Regel
Zwar gelten an all diesen Flughäfen auch Ausnahmeregelungen für
verspätete und verfrühte Flüge, doch diese verfehlen ihren Sinn, wenn
die Ausnahme zur Regel wird. Außerdem gab es während AirHelps
Untersuchung an all diesen Flughäfen mehrfach Flugbewegungen
außerhalb der Zeiten der Ausnahmeregelungen. Das gilt auch für die
Flughäfen Hamburg und Weeze, wo es ebenfalls vergleichsweise viele
Flugbewegungen während der Nachtflugbeschränkung gab.
Dresden und Dortmund: kaum nächtliche Flugbewegungen
An den Flughäfen Dresden und Dortmund wurden die
Nachtflugbeschränkungen hingegen oft eingehalten. Am Flughafen
Dortmund gab es während des Untersuchungszeitraumes nur neun
verspätete Landungen, am Flughafen Dresden waren es sogar nur sechs.
Außerdem waren alle dieser verspäteten Landungen innerhalb der Zeiten
der Ausnahmeregelungen beider Flughäfen. Auch an den Flughäfen
Karlsruhe/Baden-Baden, Saarbrücken und Leipzig/Halle gab es während
AirHelps Untersuchung vergleichsweise wenig nächtliche
Flugbewegungen.
Dirk Busse, Marketing-VP von AirHelp, kommentiert die Analyse:
"Die Nachtflugbeschränkungen sollen die Bevölkerung schützen, da
Fluglärm erwiesenermaßen gesundheitsschädlich ist. Natürlich sollen
Fluggäste bei Verspätungen auch innerhalb der Zeiten der
Ausnahmeregelungen landen können, um keine Einschränkungen zu haben.
Das sollte aber auch eine Ausnahme bleiben. Hier sind die Airlines in
der Pflicht, die einen pünktlichen Flugbetrieb gewährleisten müssen.
Fluggäste, die von besonders schlimmen Verspätungen betroffen sind,
haben unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung
seitens der Airline. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei,
ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch vor Gericht für
sie".
Flugausfälle und -verspätungen können zu einer finanziellen
Entschädigung von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der
Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke.
Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der
tatsächlichen Verspätung am Ankunftsort sowie dem Grund für den
ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können
ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei
Jahre nach ihrem Flugtermin.
Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit:
https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.
Alle relevanten Daten der Untersuchung stehen unter dem
nachfolgenden Link zur Verfügung: http://bit.ly/airhelpnachtflug
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com | +49.160.3624735
Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 20.12.2017 - 09:00 Uhr
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