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Webcams: Sicheres Passwort erschwert Unbefugten den Datenzugriff / TÜV Rheinland: Kameras schützen vor Einbrechern / Daten sind oft ungesichert / Verbraucher müssen sich an Vorschriften halten

ID: 1563988


(ots) - Am Hauseingang schützen sie vor Einbrechern, im
Kinderzimmer sorgen sie für ein sicheres Gefühl bei den Eltern. Wer
eine Webcam in seiner Wohnung oder auf seinem Grundstück installiert,
hat die eigenen vier Wände über eine App im Blick - auch aus der
Ferne. Ohne entsprechenden Schutz können allerdings auch Unbefugte
auf die privaten Live-Bilder zugreifen, und zwar über die IP-Adresse
der Webcam. Diese lässt sich über Suchmaschinen herausfinden. "Um
sich zu schützen, sollten Verbraucher ein sicheres Passwort mit
mindestens acht Zeichen, die willkürlich wirken, einrichten", rät
Günter Martin, Internet-Experte von TÜV Rheinland.

Verkaufszahlen steigen

Webcams sind mittlerweile günstig, sie erfreuen sich wachsender
Beliebtheit. Moderne Kameras liefern HD-Bildqualität, Nachtsicht oder
einen Bewegungssensor, der den Verbraucher informiert, wenn jemand
das Grundstück oder die eigenen vier Wände betritt. "Die
Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen sinkt merklich. Zudem behält man
zuhause den Nachwuchs oder das Haustier im Auge", so Martin. Trotzdem
sollten Webcam-Besitzer darauf achten, dass Unbefugte keinen Zugriff
auf die Kamera und damit private Daten erhalten. Dazu gehöre auch,
Webcams im Außenbereich sicher zu befestigen. "Dabei geht es nicht
nur um den Verlust der Kamera. Durch Auslesen des Kameraspeichers
können Informationen über das hauseigene WLAN schnell in fremde Hände
geraten."

Zertifikat bringt Sicherheit

Die beiden TÜV Rheinland-Zertifikate "Protected Privacy IoT
Product" und "Protected Privacy IoT Service" weisen darauf hin, dass
eine Webcam ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit bietet.
Doch Verbraucher sollten nicht nur auf ihren eigenen Schutz achten.
Sie müssen sich auch an bestimmte Vorschriften halten: "Es ist
verboten, Personen mit der Webcam auszuspionieren", sagt Günter




Martin. Zudem darf nur das eigene Grundstück beobachtet werden. Mit
einem Hinweisschild sollten Anwender auf die Videoüberwachung auf
ihrem Grundstück hinweisen.



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Datum: 19.12.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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