InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARCD: Rechtsüberholen - ist das erlaubt-

ID: 1563774


(LifePR) - Wenn Schleicher auf der Mittelspur oder der linken Spur der Autobahn unterwegs sind, möchten viele am liebsten rechts vorbeiziehen. Doch schon in der Fahrschule lernt man: Rechts überholen ist verboten. Immer? Nein, klärt der ARCD auf und führt einige Ausnahmen aus.

Die Regel ?Rechts überholen ist verboten? ist natürlich richtig und steht im Wortlaut ?Es ist links zu überholen? in § 5, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). ?Das gilt auch beim Überholen von Schleichern auf der Autobahn, sonst drohen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg?, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen ? sogar auf der Autobahn.

Rechts überholen auf der Autobahn

Eine dieser Ausnahmen liegt zum Beispiel vor, wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich Fahrzeugschlangen auf den Fahrstreifen gebildet haben (StVO § 7, Abs. 2). Bei solch einem Kolonnenverkehr darf rechts schneller gefahren werden als links. Allerdings dürfen Fahrzeuge stehende oder langsam fahrende Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nur ?mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen? (StVO § 7, Abs. 2a). Das heißt laut aktueller Rechtsprechung: Bewegt sich eine Fahrzeugschlange auf der linken Spur nicht schneller als 60 km/h, dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.

Außerdem ist rechts überholen sowohl auf dem Einfädelungsstreifen bei einer Autobahneinfahrt oder beim Einfahren auf andere Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Das gilt auch im Bereich eines Autobahnkreuzes beim Abbiegen, sobald Breitstreifen-Markierungen auf der Fahrbahn vorhanden sind (StVO § 7a, Abs. 1 und 2). Anders sieht es dagegen auf Ausfädelungsstreifen, über die man von einer Schnellstraße abfährt, aus. Lediglich, wenn der Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen stockt oder steht, darf hier ?mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden? (StVO § 7a, Abs. 3).





Ausnahmen innerorts

Sind innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehrere Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden, darf man den Fahrstreifen frei wählen und mit Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ebenfalls rechts an anderen Fahrzeugen vorbeifahren (StVO § 7, Abs. 3). ?Dabei muss natürlich die Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden?, sagt Harrer. Erlaubt ist das Vorbeifahren rechts auch, wenn ein Fahrzeug links blinkt und sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat (StVO § 5, Abs. 7), beim Überholen einer Straßenbahn (StVO § 5, Abs. 7), vor Ampeln (StVO § 37, Abs. 4) und wenn sich Fahrzeuge bei Pfeilmarkierungen (Zeichen 297) in verschiedene Richtungen eingeordnet haben (Anlage 2 StVO Anlage 2 zu § 41, Abs. 1 ? Abschnitt 9, 70). Eine Ausnahme gibt es auch für Rad- und Mofafahrer: Sie dürfen, wenn ausreichend Raum vorhanden ist, wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen ?mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht? (StVO § 7, Abs. 8) rechts überholen.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Cellular V2X: Continental führt erfolgreiche Feldversuche in China durch
Die nächste Stufe für OCT im Remote-Laserschweißen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.12.2017 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1563774
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Bad Windsheim


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARCD: Rechtsüberholen - ist das erlaubt-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARCD: Rettungsgasse rettet Leben! ...

. - Das Bilden einer Rettungsgasse ist Pflicht - Spur für Einsatzfahrzeuge zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen freihalten - Regelung gilt auch in Baustellen Obwo ...

ARCD: Fünf Zusatzschilder und ihre Bedeutung ...

. Tempolimit greift beim Schild ?bei Nässe? nur, wenn die Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzzeichen ?Schneeflocke? gilt auch, wenn es nicht schneit Mit einem Zusatzschild wird ...

Alle Meldungen von ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 110


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.