Am Sicherheitsgurt führt kein Weg vorbei (FOTO)
(ots) -
Ein Klicken, schon ist der Sicherheitsgurt eingerastet. Dass
dieser Klick Leben retten und Verletzungen vorbeugen kann, bezweifelt
niemand. Trotzdem gibt es immer noch Autofahrer, die oben ohne
unterwegs sind. Bittere Folge der Nachlässigkeit: Laut bayerischer
Unfallstatistik war 2016 jeder fünfte, tödlich verunglückte
Autoinsasse im Freistaat nicht angeschnallt: 60 Menschen, darunter
zwei Kinder, kostete dieser Leichtsinn das Leben. Das Fahren ohne
Gurt ist aber immer wieder auch der Grund für schwerste Verletzungen
bei Unfällen.
Schmerzen und eventuell zurückbleibende Schäden sind das eine,
mögliche rechtliche Konsequenzen für Gurtmuffel das andere. Wie die
HUK-COBURG mitteilt, wertet die Rechtsprechung das Nicht-Anschnallen
als fahrlässige Selbstgefährdung. Führt sie zu Verletzungen, die mit
Gurt vermeidbar gewesen wären, drohen dem Unfallopfer
Anspruchskürzungen: Entschädigungsleistungen, wie Schmerzensgeld,
Pflegekosten oder Verdienstausfall, werden dann um die
Mithaftungsquote gemindert.
Meist muss das Unfallopfer auf ein Drittel seiner Ansprüche
verzichten. Letztlich richtet sich die Höhe der Mithaftung aber immer
nach den Umständen des Einzelfalls, weshalb eine Anspruchskürzung
auch deutlich höher ausfallen kann. Für Unfallopfer mit bleibenden
Schäden ist eine Mithaftungsquote besonders bitter: Die
Neuorganisation ihres Lebens - beispielsweise ein Wohnungsumbau
und/oder der Kauf eines behindertengerechten Autos - ist teuer. Wegen
seiner Mithaftung muss der Geschädigte einen Teil dieser Kosten
selbst tragen.
Bußgeld und ein Punkt
Jeder Autoinsasse, der gegen die Anschnallpflicht verstößt, kann
mit Bußgeldern zwischen 30 bis 70 Euro zu Kasse gebeten werden. Für
Kinder gelten eigene Regeln: Bis zum Alter von 12 Jahren bzw. solange
sie kleiner als 1,50 Meter sind, müssen sie nicht nur angeschnallt
sein, sondern auch in einem Kindersitz Platz nehmen. Der Fahrer ist
dafür verantwortlich, dass sie tatsächlich gesichert sind. Und nicht
nur das, die Rechtsprechung (OLG Hamm 5 RBs 153/13) verlangt sogar
noch mehr: Der Fahrer muss sich auch während der Fahrt, immer wieder
vergewissern, dass der Nachwuchs angeschnallt bleibt. Wer das nicht
tut, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt.
Anschnallpflicht für Hunde
Kein Gesetz regelt konkret, wie ein Autofahrer Hunde im Auto zu
sichern hat. In der Straßenverkehrsordnung (§§ 22) gelten Hunde und
Haustiere als Ladung. Danach sind sie "so zu verstauen und zu sichern
(...), dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher
Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen,
herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können". Je nach Größe
des Tieres gibt es zur Sicherung verschiedene Möglichkeiten - wie
Sicherungsgurt, Transportboxen, Trenngitter oder einen Autositz für
Hunde.
Wer sein Tier einfach so im Auto mitnimmt, riskiert ebenfalls ein
Bußgeld und einen Punkt.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de
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Datum: 18.12.2017 - 12:01 Uhr
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