Staatssekretär Liminski: Nordrhein-Westfalen soll zum "Medien-Digital-Land Nummer 1" werden
(ots) - Die neue Landesregierung in Düsseldorf will
Nordrhein-Westfalen zum "Medien-Digital-Land Nummer 1" ausbauen. Das
kündigte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Nathanael
Liminski, in einem Interview mit dem Hamburger Medienmagazin ''new
business'' an (www.new-business.de), das am Montag, 18. Dezember,
erscheint. Auf dem Weg dahin sei aber "noch viel zu tun". An Rhein
und Ruhr gebe es jedoch alles, was es für dieses Ziel brauche: starke
Medienunternehmen, eine vitale Produzentenlandschaft, renommierte
Institutionen und eine "Landesregierung, die mit starkem eigenen
Engagement alle diese Potenziale heben will", wie Liminski sagte.
Der Staatssekretär kündigte gegenüber ''new business'' an, dass die
nordrhein-westfälische Landesregierung das Gesetz über den
Westdeutschen Rundfunk ändern wolle. Vorrangig sei zunächst, die
neuen Normen der EU-Datenschutzgrundverordnung bis zum 25. Mai 2018
umzusetzen. Dabei komme es darauf an, "in allen Mediengesetzen des
Landes die Freiheit der journalistischen Arbeit zu sichern". Liminski
sprach sich für einen "starken WDR" aus. Medienvielfalt könne aber
nur gesichert werden, wenn "auch die privatwirtschaftlichen
Medienunternehmen Luft zum Leben haben".
Pressekontakt:
new business
Volker Scharninghausen
Telefon: 0178-2319953
scharninghausen(at)new-business.de
Original-Content von: new business, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 16.12.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1563294
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Internet
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Staatssekretär Liminski: Nordrhein-Westfalen soll zum "Medien-Digital-Land Nummer 1" werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
new business (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).