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Handy weg - jetzt schnell handeln

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ARAG Experten geben Tipps, wie man den Schaden begrenzt, wenn das Handy weg ist


(IINews) - Vorweihnachtstrubel in den Innenstädte und drangvolle Enge auf Weihnachtsmärkten: schnell geht da etwas verloren - Langfinger helfen nur allzu gerne nach. Wie unentbehrlich das Handy längst für viele geworden ist, realisiert man häufig erst, wenn es verloren geht oder gestohlen wird. Oft befinden sich auf dem Gerät auch noch persönliche Daten und Bilder. Ist das Handy futsch, gilt es daher schnell zu handeln. ARAG Experten sagen, was zu beachten ist.



So sorgen Sie vor!

Damit Adressen, Termine und Geburtstage nicht verloren gehen, sollten die Daten regelmäßig außerhalb des Mobiltelefons gesichert werden. Dafür gibt es eine spezielle Software, die persönliche Daten zwischen Handy und Computer synchronisiert. Zudem gibt es Online-Dienste, bei denen die Sicherheitskopie der Daten dann in einer Internet-Datenbank abgespeichert wird. Eine weitere Information, die man am besten direkt nach dem Kauf notieren sollte, ist die "International Mobile Equipment Identity" (IMEI). Diese Seriennummer ermöglicht es, ein GSM oder UMTS Endgerät einwandfrei zu identifizieren und seinem Nutzer zurückzugeben. Etwa dann, wenn das Handy im Fundbüro oder bei Polizeiermittlungen auftaucht. Dafür muss man den Handy-Diebstahl allerdings bei der Polizei anzeigen. Die IMEI, eine 15-stellige Seriennummer, ist auf dem Typenschild des Handys zu finden. Das befindet sich meist unter dem Akku. Man kann auch die Tastenkombination "Stern-Raute-Null-Sechs-Raute" eintippen. Dann erscheint die IMEI im Display des Mobiltelefons.



Erstmal suchen

Als erstes sollte man das vermisste Handy anrufen. Klingelt es dann in der Nähe, war die ganze Aufregung umsonst. Falls niemand abnimmt: Schicken Sie eine SMS mit Ihren Kontaktdaten. Es besteht immer noch die Chance, dass ein ehrlicher Finder sich meldet. Dann kann man direkt einen Übergabe-Termin und eventuell einen Finderlohn vereinbaren. Falls der Rufton des Handys auf lautlos eingestellt ist, bringt der Trick mit dem Anruf einen natürlich nicht weiter. In diesem Fall könnte eine Suche per Bluetooth-Funkverbindung klappen, wenn diese Funktion beim Handy aktiviert ist. Mit einem Computer, der über Bluetooth verfügt, durchsucht man die Umgebung nach weiteren Bluetooth-Geräten. Erscheint das Handy, kann es nur wenige Meter entfernt sein. Auch über eine Ortungs-App kann das Gerät unter Umständen wiedergefunden werden. Abhängig davon, ob es sich um ein iOS- oder Android-Gerät handelt, gibt es unterschiedliche Ortungsmöglichkeiten, die aber in der Regel vorher auf dem Gerät aktiviert werden müssen.







Was Sie sonst noch tun können

Falls Ihr Handy auch Mails aus anderen Konten empfängt, ändern Sie auch die Passwörter dieser Konten. Sollten Sie vermuten, dass Unbefugte Zugriff auf eins oder mehrere Ihrer Internet-Konten haben, informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten, deren E-Mail-Adresse Sie gespeichert haben. Ist es bereits zu spät und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Mail-Konten, weil die Passwörter bereits geändert wurden, dann sperren Sie alle Bankkonten und Kreditkarten, die Sie im Internet für Bezahlvorgänge verwendet haben, ebenso wie das Paypal-Konto, falls vorhanden.



Die SIM-Karte sperren lassen

Falls die Suche nach dem Handy erfolgslos war, lassen Sie die SIM-Karte Ihres Handys sofort sperren. Das geht telefonisch unter der Nummer 116 116. Sie können das Gerät dann nicht mehr anrufen, Unbefugte können dann aber auch nicht mehr über Ihren Anschluss telefonieren. Für das Entsperren oder für eine neue SIM-Karte fallen aber in der Regel Gebühren an. Man kann seine Karte auch über das Online-Kundenportal selbst sperren. Zum Sperren benötigt man meist die folgenden Angaben: Handyrufnummer, SIM-Kartenrufnummer, Kundennummer und Kundenkennwort. Es ist ratsam, die notwendigen Daten aus den Vertragsunterlagen zu notieren und für den Notfall griffbereit zu halten. Die SIM-Kartennummer ist ebenfalls auf der SIM-Karte vermerkt, die im Handy steckt. Laut ARAG Experten bleiben durch den Verlust eines Handys aber sowohl die Handynummer als auch das Guthaben einer Prepaid-Karte erhalten. Diese Informationen sind beim Mobilfunkanbieter gespeichert, nicht auf dem Handy selbst.



Wann die Hausratversicherung zahlt

Wenn das Handy bei einem Einbruch in den eigenen vier Wänden gestohlen wurde oder wenn die Herausgabe des Handys bei einem Raubüberfall mit Gewalt erzwungen wurde, zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Ein Überfall muss umgehend der Polizei gemeldet werden, erinnern die ARAG Experten. War allerdings Leichtsinn im Spiel, springt die Hausratversicherung nicht ein. Einige Mobilfunkunternehmen und Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile auch spezielle Handyversicherungen an.



Sperrfunktionen

Ein zusätzlicher Schutz vor Missbrauch durch Unbefugte ist die automatische Tastensperre mit Geheimnummer. Mit ihr sperrt sich das Handy selbst und kann nur durch Eingabe einer Geheimnummer wieder genutzt werden. Unbefugte können das Handy so nicht nutzen. Viele Geräte bieten eine weitere Funktion, die das Telefon verriegelt, wenn es ausgeschaltet oder eine fremde SIM-Karte eingelegt wurde. Entsperren kann es dann nur eine vom Nutzer festgelegte Geheimnummer. Das macht das Handy für den Dieb wertlos, wenn er eine andere SIM-Karte einlegt.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



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Datum: 15.12.2017 - 11:05 Uhr
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Ansprechpartner: Brigitta Mehring
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