Heutiges Urteil des VG Schleswig zu den Abschalteinrichtungen bei Opel und VW Diesel: Deutschland verstößt weiter gegen das Völkerrecht wegen unzureichender Klagerechte für Umweltverbände
(ots) - Deutsche Umwelthilfe wird Sprungrevision gegen die
heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig zum
Bundesverwaltungsgericht einlegen - Beklagte Bundesregierung ist
aufgefordert, wegen der grundsätzlichen Bedeutung den Weg für eine
Sprungrevision freizumachen - DUH wird den Völkerrechtsverstoß sofort
dem dafür zuständigen Aarhus Compliance Committee anzeigen -
Verwaltungsgericht hat ausdrücklich Kraftfahrt-Bundesamt und
Volkswagen widersprochen: Die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen
des VW-Konzerns ausgestatteten Diesel-Pkw entsprechen nicht dem
genehmigten Fahrzeugtyp - Die VW-Betrugsdiesel hätten niemals
verkauft und zugelassen werden dürfen
Die heutigen Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig zu den
nachgewiesenen Abschalteinrichtungen bei Opel und Volkswagen
Diesel-Pkw, mit denen die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
wegen eines vom Gericht so bewerteten fehlenden Klagerechts
abgewiesen wurden, haben im Ergebnis zur Folge, dass sich Deutschland
fortwährend völkerrechtswidrig verhält. Nach der Aarhus-Konvention
ist Deutschland bereits seit Jahren verpflichtet, Umweltverbänden
Klagerechte bei jedem Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften zu
gewähren.
Mit der erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Novelle des
Umweltrechtsbehelfsgesetzes wollte Deutschland sicherstellen, nicht
zum wiederholten Mal wegen unzureichender Klagerechte durch den EuGH
und das Aarhus Compliance Committee verurteilt zu werden. Nach
Auffassung des VG Schleswig bestehen diese Klagerechte immer noch
nicht. Der Vorsitzende Richter hat aber deutlich gemacht, dass es
sich bei diesen Klagen um "rechtliches Neuland" handelt und daher die
Berufung und die Sprungrevision zugelassen wird.
Die DUH bedauert, dass das Verwaltungsgericht zur schnelleren
Klärung der Rechtslage die Sache nicht sofort dem EuGH vorgelegt hat.
Die DUH wird daher Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und fordert
die Bundesregierung auf, der durch das Gericht zugelassenen
Sprungrevision zuzustimmen, so dass der Rechtsstreit sofort durch das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden werden kann. Parallel
wird die DUH das Aarhus Compliance Committee unverzüglich über die
fortwährende Verletzung des Völkerrechts durch Deutschland
informieren.
Im Rahmen der mündlichen Anhörung hat das Verwaltungsgericht
ausdrücklich dem Kraftfahrt-Bundesamt und der beigeladenen Volkswagen
AG widersprochen: Die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen des
VW-Konzerns ausgestatteten Diesel-Pkw entsprechen nicht dem
genehmigten Fahrzeugtyp. Daraus ergibt sich für die DUH in der Sache:
Die VW-Betrugsdiesel hätten niemals verkauft und zugelassen werden
dürfen.
"Die Rechtsansicht des Gerichts, dass weder ein von Dieselabgasen
betroffener Bürger noch ein Umweltverband berechtigt ist, die
Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamts vor Gericht zu bringen, ist
der Offenbarungseid des Rechtsstaats. 12.860 Menschen sterben jedes
Jahr vorzeitig an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid,
aber das Gericht verneint ausdrücklich das Klageberecht für
Betroffene und Verbände. Der mündliche Hinweis des Rechtsvertreters
des Kraftfahrtbundesamtes, die Zulassungsbehörden würden sich
gegenseitig kontrollieren, zeigt dessen rechtsstaatsfeindliche
Haltung. Damit wird die Kungelei zwischen Bundesregierung,
Zulassungsbehörde und Autokonzerne unkontrolliert weiter gehen", so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren
vertritt, kommentiert das Urteil wie folgt: "Wie man es auch wendet:
Deutschland handelt rechtswidrig. Besteht das Klagerecht nicht,
handelt Deutschland völkerrechtswidrig. Besteht das Klagerecht, deckt
das KBA die Autohersteller, was nicht zu tolerieren ist. Weder das
eine noch das andere kann man in einem Rechtsstaat akzeptieren."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger
Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
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Datum: 13.12.2017 - 15:03 Uhr
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