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Mobilcom-Debitel und Vodafone dominieren bei den Verbraucher-Beschwerden zu Drittanbieter-Abbuchungen

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Nach wie vor können bei den meisten deutschen Mobilfunk-Anbietern auch Dritt-Unternehmen ihre Dienste über die Handyrechnung abrechnen - zumindest so lange es der Verbraucher zulässt und keine Dritanb


(IINews) - In 2016 war die Zahl von Beschwerden an die Bundesnetzagentur dabei erfreulich niedrig und lag im gesamten Jahr (Stand 11/2016) bei weniger als 500 Fällen. Das belegt eine Anfrage an die Bundesregierung zu diesem Thema. Allerdings geht die Regierung in ihrer Antwort auch davon aus, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich noch deutlich höher liegt - allerdings kann man keine belastbaren Aussagen machen, wie hoch diese Zahl tatsächlich ist. Man kann allerdings davon ausgehen, dass die Fälle nur die Bundesnetzagentur erreicht haben, wenn alle anderen Möglichkeiten der Beilegung des Problems nicht mehr gegriffen haben.

Aufällig ist dabei, dass sich ein großer Teil der Beschwerden von Verbraucher in diesem Bereich auf die beiden Anbieter Mobilcom-Debitel und Vodafone konzentieren. Bei Mobilcom-Debitel gab es dabei 74 Fälle von Problemen mit der Abrechnung von Drittanbietern und bei Vodafone waren es immerhin noch 62 Fälle. Bei der Telekom (immerhin 2016 noch mit den meisten Kunden) lag die Zahl dabei gerade einemal bei 31 Fällen und damit bei weniger als der Hälfte der beiden anderen Anbieter. Rechnet man O2 und Eplus zusammen, kommen beide Anbieter auch auf 64 Fälle und damit in den Bereich von Vodafone - allerdings haben beide Unternehmen zusammen auch deutlich mehr Kunden.

Insgesamt sind die Zahlen zwar eher niedrig im Vergleich mit anderen Beschwerdefällen, aber sie machen trotzdem deutlich, dass Probleme mit der Drittanbieter-Abrechnung auch in 2016 und wohl auch in 2017 noch ein Problem sind. Wer das Bezahlen per Handyrechnung nicht nutzen will, sollte daher auf jeden Fall einen Drittanbietersperre einrichten. Dann darf der eigene Mobilfunk-Anbieter lediglich die eigenen Posten auf der Handyrechnung abrechnen. Das Bezahlen für Dritte ist dann nicht mehr möglich.

Mittlerweile sind alle Anbieter auch verpflichtet, eine solche Sperre einzurichten, wenn der Kunde es wünscht. Die Einrichtung ist dabei kostenfrei, bezieht sich dann allerdings in der Regel nur auf neue Angebote, die abgerechnet werden. Wer bereits ein Abo hat, das regelmäßig Kosten abbucht, muss dieses separat kündigen, dies wird nicht von der Drittanbietersperre erfasst.






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Datum: 13.12.2017 - 13:00 Uhr
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Ansprechpartner: Bastian Ebert
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Kategorie:

Telekommunikation


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