Fahrverbote für Diesel-Pkw? / ADAC informiert über neue Regelungen, die auf Autofahrer im Jahr 2018 zukommen
(ots) - Am 22. Februar 2018 verhandelt das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) in Leipzig über Fahrverbote für
Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt. Kommt das BVerwg zur
Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können,
könnte dies wegweisenden Charakter haben. Denn: Auch in Berlin,
Stuttgart, München und vielen anderen Städten werden die
Stickoxidwerte überschritten.
Für Neufahrzeuge steigt ab Herbst die Kfz-Steuer. Basis für die
Bemessung der Steuer ist künftig der neue WLTP-Zyklus (Worldwide
Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für
Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit
dem WLTP erhalten Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben, die
näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des
NEFZ-Standards (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen werden. Da
der WLTP-Wert in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert des
gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines
Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen.
Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung bei allen Autos
wieder am Auspuff gemessen. Damit steigen die Kosten für die
Hauptuntersuchung.
Ab 31. März 2018 wird eCall europaweit in allen "typneuen" Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. eCall ist ein europaweit verfügbarer
Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren
einen eigenen schweren Verkehrsunfall erkennen und einen Notruf an
die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf
kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum
Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle
übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit
Fahrtrichtung.
Im kommenden Jahr werden bei Euro NCAP (European New Car
Assessment Programme) die Bewertungen und Testprotokolle zur aktiven
Sicherheit angepasst. Es wird dann schwieriger, fünf Sterne im
Crashtest zu bekommen. Bislang war es für die Hersteller ausreichend,
einen Notbremsassistenten oder einen Spurassistenten zu verbauen. Im
neuen Jahr können nur noch Fahrzeuge die Höchstwertung bekommen, die
über Notbrems- und Spurassistenten verfügen.
Ab 2018 hergestellte Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn
sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen,
die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum
30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
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Datum: 13.12.2017 - 11:35 Uhr
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