Smarte Haushaltsgeräte: Angaben zum Datenschutz beachten / TÜV Rheinland: Vernetzte Produkte können Energie sparen / Verbraucher sollten technische Voraussetzungen prüfen
(ots) - Die Spülmaschine, die auf Knopfdruck Tabs
nachbestellt, wenn sie zur Neige gehen, ist nur ein Beispiel für das
intelligente Zuhause. Verbraucher können heute per App kontrollieren,
ob sie den Herd ausgeschaltet haben oder das Waschmaschinenprogramm
beendet ist. Geräte lassen sich aus der Ferne steuern oder starten
nur, wenn der Strom günstig ist. Sie können Energie sparen und das
Leben vereinfachen.
Funktionstüchtig auch ohne Internet?
"Bisher haben Kunden nur ein Gerät gekauft. Jetzt erhalten sie
zusätzlich noch den dazugehörigen Online-Service. Das sind quasi zwei
Produkte. Deswegen sollten Verbraucher beim Kauf auch einiges
beachten", sagt Günter Martin, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland.
Zunächst müssen die technischen Voraussetzungen stimmen. In der Regel
reicht ein vorhandenes WLAN-Netzwerk aus. Möchte der Verbraucher aber
eine smarte Waschmaschine im Keller installieren, sollte geprüft
werden, ob die Signalstärke bis dahin ausreicht. Da viele Verbraucher
die Online-Features gar nicht erst nutzen wollen, sollte das Gerät
auch ohne Internetverbindung funktionieren. "Sofern die dazugehörige
App kostenlos ist, ist es empfehlenswert, sie vor der Anschaffung des
Gerätes herunterzuladen und anzuschauen oder sich die entsprechenden
Bewertungen im App-Store durchzulesen", rät Günter Martin.
Auf Datenschutz achten
Viel Wert sollten Verbraucher auf Datenschutz legen. Die App
sollte immer passwortgeschützt sein und der Hersteller transparent
über den Umgang mit Daten berichten. Die beiden TÜV
Rheinland-Zertifikate "Protected Privacy IoT Product" und "Protected
Privacy IoT Service" zeigen, dass ein hohes Maß an Datenschutz und
Datensicherheit bei smarten Haushaltsgeräten vorhanden ist. Sie
bewerten die Geräte, deren Datenübertragung und den sicheren Umgang
des Herstellers mit den Daten. "Es hilft nicht, sich auf bekannte
Herstellernamen zu verlassen. Viele Unternehmen sind neu auf dem
Software-Gebiet und garantieren nicht automatisch ein seriöses
Zusammenspiel zwischen Gerät und Online-Service", so der Experte.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/iot-privacy bei TÜV
Rheinland.
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Datum: 12.12.2017 - 10:00 Uhr
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