Urteil: VW Autokredit wirksam widerrufen
Der Käufer eines VW Touran kann nach landgerichtlichem Urteil seinen kreditfinanzierten Autokauf rückabwickeln
(LifePR) - Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16 (n.n. rechtskräftig), entschieden, dass ein Autokäufer seinen zur Finanzierung eines Volkswagens geschlossenen Kreditvertrag wirksam widerrufen konnte.
Dem entschiedenen Fall lag ein Autokauf aus dem Jahr 2014 zu Grunde, bei dem der Kläger einen Betrag von ? 8.000,00 anzahlte und den restlichen Kaufpreis über einen Kreditvertrag mit der Bank des Herstellers, der durch das Autohaus vermittelt wurde, finanzierte. Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und forderte die Bank zur Rückabwicklung des Vertrags auf.
Das Landgericht Berlin hat den Widerruf des Darlehensvertrags und damit einhergehend auch den Widerruf des verbundenen Kaufvertrages als wirksam angesehen. Ein Widerruf sei, so das Landgericht, auch im Jahr 2016 noch möglich gewesen, da die Widerrufsfrist wegen unzureichender Angaben im Vertrag nicht in Gang gesetzt wurde.
Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger aufgrund des wirksamen Widerrufs die von ihm geleistete Anzahlung sowie sämtliche gezahlten Raten zu. Er muss sich von diesem Betrag lediglich die nach dem Kreditvertrag geschuldeten Zinsen sowie einen Wertersatzanspruch für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen, im Gegenzug gibt er seinen VW Touran zurück.
?Wie dieses aktuelle Urteil zeigt, steht vielen Kunden die Möglichkeit offen, den im Zusammenhang mit dem Autokauf geschlossenen Darlehensvertrag rückabzuwickeln. Der vom Kunden zu leistende Wertersatz ist regelmäßig viel niedriger als der tatsächliche Wertverlust?, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
?Im Ergebnis kann der Verbraucher häufig bis zum Widerruf des Finanzierungsvertrags seinen PKW zu günstigen Konditionen nutzen, sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und anschließend ein neues Auto kaufen oder günstig finanzieren?, so Rechtsanwalt Schneider weiter.
Nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin können nicht nur Kreditverträge aus dem Bereich des Volkswagen Konzerns, sondern auch eine Reihe von Kreditverträgen anderer Autobanken heute noch widerrufen werden.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Autofahrern daher, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden, um die juristischen Möglichkeiten für eine Rückabwicklung der Verträge prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Datum: 07.12.2017 - 16:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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