BVR: Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Währungsunion insgesamt nicht zielführend
(ots) - Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion sieht der Bundesverband
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) überwiegend
kritisch. "Künftig die Position des Eurogruppen-Präsidenten durch den
Wirtschafts- und Währungskommissar wahrnehmen zu lassen und als
Euro-Finanzminister zu bezeichnen, wie es die Kommission vorschlägt,
vermischt Verantwortlichkeiten. Der Einfluss der Kommission auf
finanzpolitische Fragen würde deutlich steigen, obwohl sich die
Finanzpolitik weitgehend in der Kompetenz der Nationalstaaten
befindet", erklärt BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Die von der
Kommission angeregte Bezeichnung Euro-Finanzminister für den
Präsidenten der Eurogruppe sei ohnehin irreführend, da es auf der
Ebene des Euroraums weder einen gemeinsamen Haushalt noch einen
Zugriff auf nationale Budgets gebe. Ein solches Budget sei auch
perspektivisch nicht erforderlich, um die Stabilität des Euros zu
sichern.
Sinnvoll sei hingegen der Vorschlag der Kommission, die bislang
nur in einem intergouvernementalen Vertrag festgehaltene Begrenzung
des strukturellen Defizits auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
in das EU-Recht zu übernehmen und damit verbindlicher zu gestalten.
Gleichzeitig sollten allerdings im Zuge einer Überarbeitung des
Stabilitäts- und Wachstumspakts die übrigen Fiskalregeln deutlich
vereinfacht und gestrafft werden.
Der BVR spricht sich gegen die Idee der Kommission aus, im Falle
einer schweren Krise einen Teil des europäischen Haushalts für
Rettungsmaßnahmen freizugeben. Die Vergabe von Rettungsmitteln bei
wirtschaftlichen Störungen solle vielmehr ausschließlich über den
Rettungsschirm European Stability Mechanism (ESM) erfolgen und
zwingend an strenge Reformauflagen - analog des Vorgehens des
Internationalen Währungsfonds (IWF) - geknüpft bleiben.
Zu mehr Stabilität im Euroraum kann nach Einschätzung des BVR die
Weiterentwicklung des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds
beitragen. Eine Umwandlung des ESM in eine europäische Institution
sei jedoch abzulehnen. "Die bisherige institutionelle Ausgestaltung
als intergouvernementaler Vertrag hat sich bewährt und gewährleistet
bereits jetzt über die parlamentarische Rückkoppelung ein hohes Maß
an demokratischer Legitimität", betont Hofmann.
Wichtig sei, dass der Rettungsschirm auch nach seiner
Weiterentwicklung Mittel nur unter strikter Konditionalität vergebe.
Länder, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten
gerieten, benötigten ohnehin im Regelfall keine Mittel aus dem
Rettungsfonds. Wenn sie die europäischen Fiskalregeln strikt beachten
würden, stünde ihnen der eigenständige Zugang zum Kapitalmarkt offen,
sodass sie nicht auf die Stützung durch die übrigen Euroländer
angewiesen seien.
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Datum: 06.12.2017 - 14:46 Uhr
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