Rheinische Post: Sportmediziner: Neureuther versagt als Vorbild
(ots) - Dass Ski-Alpin-Star Felix Neureuther trotz
eines Kreuzbandrisses bei den Olympischen Winterspielen im Februar um
Gold im Slalom kämpfen will, ist für Thorsten Schiffer,
Sportmediziner an der Deutschen Sporthochschule Köln, völlig
unverständlich. "Auch wenn Felix Neureuther Gold holen sollte, darf
er nicht bejubelt werden. Da muss man sagen: Das war einfach nur
verrückt. Er nimmt seine Vorbildfunktion nicht wahr", sagte der
Leiter der Ambulanz für Sporttraumatologie und Gesundheitsberatung
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).
"Dann kommen demnächst 20 junge Leute zu mir und sagen: ,Bei Felix
Neureuther ging es doch auch so schnell''." Die Ausfallzeit bei einem
Kreuzbandriss beträgt in der Regel mindestens sechs Monate.
Neureuther hatte sich am 25. November das Kreuzband im linken Knie
gerissen. Der Slalomwettbewerb im südkoreanischen Pyeongchang steigt
am 22. Februar. Schiffer registriert immer häufiger übertriebenen
Ehrgeiz bei Profisportlern: "Leistungssportler sind zu
überambitioniert. Zum Beispiel Andreas Toba, der bei Olympia mit
einem Kreuzbandriss geturnt hat. Das war keine Heldentat, das war
einfach nur unvernünftig. Da geht es meist nur um Ruhm, Ehre und
Geld. Das sollte keine Schule machen", sagte er.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.12.2017 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1559297
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 92 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Sportmediziner: Neureuther versagt als Vorbild
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).