Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November
(IINews) - Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die vierwöchige Kündigungsfrist zu laufen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.
Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Mit weit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2016 von fast sieben Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 11,2 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2016 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Benning Karin
Bahnhofsplatz -
96444 Coburg
karin.benningl(at)huk-coburg.de
0 95 61/ 96 20 84
http://www.huk.de
Datum: 05.12.2017 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1559206
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karin Benning
Stadt:
Coburg
Telefon: 09561-96-2084
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).