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Reden ist ratsam / Mieter sollte Einladung zum Krisengespräch nicht einfach schwänzen (FOTO)

ID: 1558334


(ots) -
Wenn es in einem Mietshaus zu Streitereien kommt, dann wird von
Verwaltung oder Eigentümern manchmal ein Schlichtungsgespräch
arrangiert. Das sollte man als Betroffener nicht einfach schwänzen,
sonst riskiert man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS die ordentliche Kündigung.

(Amtsgericht Augsburg, Aktenzeichen 25 C 974/16)

Der Fall: Mehrere Parteien in einem Mietshaus warfen sich
gegenseitig vor, ständig Lärm zu verursachen. Daraufhin entschloss
sich die Vermieterin, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um
eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch einer der Nachbarn, gegen den
sich die Vorwürfe richteten, verweigerte die Teilnahme. Als
Konsequenz wurde ihm die ordentliche Kündigung ausgesprochen und
schließlich die Räumung beantragt. Die Begründung: Sein Verhalten
stelle eine nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten
dar.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht vertrat die Rechtsmeinung
der Vermieterin. Wer sich in einer solch verfahrenen Situation ohne
nachvollziehbare Gründe der Aussprache und damit dem Austausch der
Argumente verweigere, der verdeutliche dadurch, dass er kein
Interesse an einer Entspannung habe. "Abgerundet" werde das
unangemessene Verhalten dieses Mieters durch seine Weigerung, sich an
der Hausordnung zu beteiligen, und durch eine unpünktliche
Mietzahlung.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kapppel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell




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Datum: 04.12.2017 - 08:30 Uhr
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