Restalkohol nach der Weihnachtsfeier: Auto am nächsten Morgen stehen lassen
R+V24: Führerscheinwissen im Test
(IINews) - Wer auf dem Weihnachtsmarkt oder bei der Weihnachtsfeier in fröhlicher Runde Glühwein und Punsch genießt, weiß, dass er nicht mehr ans Steuer darf. Wie sieht es aber am nächsten Morgen aus? Darf man da wieder unbesorgt losfahren? Nein! Das schätzen 95 % der deutschen Autofahrer ganz richtig ein, wie eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Um größere Mengen Alkohol abzubauen, benötigt der Körper mehrere Stunden", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin der R+V24 Direktversicherung. "Da kann auch am nächsten Morgen der Blutalkoholgehalt noch über der Promillegrenze liegen."
Wer am Morgen nach einem feuchtfröhlichen Abend mit dem Auto losfahren will, gefährdet womöglich andere Verkehrsteilnehmer und riskiert seinen Führerschein. Denn eine "kurze Nacht" nach einer Feier reicht oft nicht aus, um den getrunkenen Alkohol abzubauen. Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol. Wie schnell Alkohol abgebaut wird, hängt deshalb von Größe, Gewicht und Geschlecht ab - und auch davon, was man am Abend gegessen hat. Als grobe Faustregel gilt: Rund 0,1 g Alkohol im Blut werden pro Stunde abgebaut. Das entspricht 0,1 Promille.
Zur Orientierung: Eine kleine Flasche Bier hat zum Beispiel rund 12,7 g Alkohol, ein Glas Wein oder Sekt (0,1 l) enthält 8,8 g, eine Tasse Glühwein (7 Vol.-%)
11,2 g und die Tasse Punsch (5 Vol.-%) rund 8 g reinen Alkohol. Der Genuss einer Tasse Glühwein (mit 7 Vol.-%) schlägt bei einem 80 kg schweren Mann mit etwa 0,2 Promille Blutalkohol zu Buche. Bei einer Frau mit 55 kg Gewicht sind es ca. 0,34 Promille. "Wie viele Promille jemand nach dem Genuss alkoholischer Getränke tatsächlich im Blut hat, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig", so Anka Jost. "Jeder verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer sollte deshalb das Auto am besten stehen lassen und mit Bus oder Bahn fahren, wenn er Alkohol getrunken hat. Wenn nötig, auch am nächsten Morgen."
Alkohol am Steuer gilt ab 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit. "Doch selbst wer unter der Alkoholgrenze von 0,5 Promille liegt, muss mit Konsequenzen rechnen, wenn er sich im Straßenverkehr auffällig verhält", so die Versicherungsexpertin. Ein Autofahrer, der mit einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille andere gefährdet oder sogar einen Unfall baut, kann mit Punkten, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Wichtig: Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze.
"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung
Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf rv24.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
g.winter(at)arts-others.de
06172 9022-122
http://www.arts-others.de
Datum: 30.11.2017 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1557582
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anka Jost
Stadt:
Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 151 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Restalkohol nach der Weihnachtsfeier: Auto am nächsten Morgen stehen lassen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V24 (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).