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Verkehrssicherheit: Bitte mit Abstand (FOTO)

ID: 1557214


(ots) -
Auf deutschen Straßen herrscht ein heikles Miteinander: Radler
werden oft viel zu eng von Autofahrern überholt. Dies führt immer
wieder zu brenzligen Situationen und schweren Unfällen. Aber: Wie
viel Abstand muss eigentlich sein? Dies erklärt die
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG
ETEM) in der neuen Ausgabe ihrer Versichertenzeitung "impuls".

Dabei wirft sie zunächst einen Blick ins Gesetzbuch: Die
Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass beim Überholen ein
ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern,
insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden muss.
Wie groß dieses "ausreichend" im Detail auszusehen hat - darüber
schweigt die StVO sich aus.

Nicht jedoch die Gerichte, die immer wieder ähnlich urteilten:
Autofahrer sollen beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand halten,
ab einer Geschwindigkeit von 90 km/h sogar zwei Meter (OLG Hamm, Az.
9 U 66/92). In besonderen Situationen, wie an Steigungen, wo
Radfahrer eher ins Schlingern geraten, oder bei Radlern mit Kind "an
Bord", sind zwei Meter Abstand erforderlich (OLG Frankfurt/Main, Az.
2 Ss 478/80 und OLG Karlsruhe, 10 U 102/88).

Zudem dürfe nicht immer von Idealbedingungen ausgegangen werden,
gerade jetzt im Herbst, warnt die BG ETEM. Dunkelheit, nasse Straßen
oder rutschiges Laub ließen 1,5 bis zwei Meter Abstand mehr als
sinnvoll erscheinen. Gleichsam erinnert die Berufsgenossenschaft
daran, dass ein Kfz einem Radfahrer hinterherfahren muss, wenn dieser
mittig auf der Fahrspur unterwegs ist und ein Überholen ohne
Mindestabstand nicht möglich ist - etwa wegen Gegenverkehrs oder
einer durchgezogenen Mittellinie. Andersherum sind Radler ihrerseits
dazu verpflichtet, ein Überholen an "geeigneter Stelle" wie
beispielsweise Bushaltestellen oder Seitenstreifen zu ermöglichen




(StVO §5 Absatz 6).

"impuls" downloaden

Den vollständigen Artikel sowie viele weitere Tipps und
Informationen enthält die aktuelle "impuls"-Ausgabe.

Die Ausgaben von "impuls" können über die Website www.bgetem.de
als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Zeitung informiert sechsmal
im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian(at)bgetem.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln

www.bgetem.de

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Datum: 30.11.2017 - 08:55 Uhr
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