Rechtsstreit zwischen nordwestdeutschen Verlagen und Radio Bremen vor der Erledigung
(ots) - Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen vier
nordwestdeutschen Zeitungsverlagen und Radio Bremen über die
Auslegung von rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen steht vor der
Erledigung. In der Sache ging es um die Frage der Presseähnlichkeit
der nicht sendungsbezogenen Onlineangebote und um den Vorwurf der
Verleger, Radio Bremen würde in unzulässiger Weise flächendeckend
lokal berichten.
Der Sender hat - ohne den Standpunkt der Verleger anzuerkennen -
hinsichtlich der Presseähnlichkeit eine Unterlassungserklärung
abgegeben. Diese gilt ab dem 1. Januar 2018 und bezieht sich allein
auf die Onlineseiten von Radio Bremen vom 16. Januar 2017, gegen die
Klage erhoben worden war. Die Abgabe einer solchen Erklärung ist aus
Sicht von Radio Bremen ohne weiteres möglich, da die
streitgegenständlichen Seiten nicht mehr verbreitet werden und durch
das überarbeitete Onlineangebot von "buten un binnen.de" seit Anfang
Juni 2017 erheblich weiterentwickelt wurden. Da dort der
Sendungsbezug konsequent ausgewiesen wird, ist der Vorwurf der
nicht-sendungsbezogenen Presseähnlichkeit ausgeräumt.
Das Landgericht Bremen hat im Rahmen der heutigen Verhandlung im
Übrigen seine Zweifel erkennen lassen, ob die von den Klägern
vorgelegten umfangreichen Unterlagen überhaupt das Gesamtangebot der
angeblich nicht-sendungsbezogenen Inhalte der Beklagten wiedergeben.
Radio Bremen hatte argumentiert, zur Beurteilung der Frage, ob ein
Angebot überwiegend presseähnlich sei, müsse das Gesamtangebot
bewertet werden. Die Verlage hatten dem Gericht nur eine Auswahl von
ausgedruckten Onlineseiten vorgelegt.
Den weiteren Vorwurf der Kläger, dass Radio Bremen in unzulässiger
Weise flächendeckend lokal berichten würde, hat das Gericht nicht
erkennen können.
Es liegt jetzt an den nordwestdeutschen Zeitungsverlagen, auf der
Basis der Unterlassungserklärung den Rechtsstreit für erledigt zu
erklären.
Jan Metzger: "Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins
Leere gelaufen, weil sie gegen etwas anging, dass es so gar nicht
mehr gibt. Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes
Recht - und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit "buten un
binnen.de" online verlässlich und gut informieren!"
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Datum: 29.11.2017 - 17:50 Uhr
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