Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11. bei Beitragserhöhung
(ots) - Ein Monat Kündigungsfrist bei (versteckter)
Beitragserhöhung auch nach Wechselstichtag
Kunden können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem
Wechselstichtag am 30.11. kündigen, wenn der bisherige Versicherer
den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei
versteckten Beitragserhöhungen. Das ist dann der Fall, wenn der
Kfz-Jahresbeitrag zwar sinkt, aber nicht in der Höhe, die dem
Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse
zustünde.*) Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner**) prüfen
Versicherungsnehmer, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung
ihres Versicherungsvertrags haben.
"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann,
wenn der Kfz-Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers
steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei
CHECK24.de. "Das gilt auch, wenn die Gesamtprämie zwar sinkt, aber
eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt."
Einige Versicherungsunternehmen teilen die Beitragserhöhung erst
kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag
am 30. November mit, um Kündigungen zu verhindern. Nach einer
Beitragserhöhung haben Kunden - unabhängig vom Wechselstichtag - das
Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines
Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich beim Versicherer
eingehen.
*)http://ots.de/cu32T
**)https://www.check24.de/kfz-versicherung/sonderkuendigungsrecht/
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Datum: 29.11.2017 - 07:30 Uhr
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