Versicherungstipp: Sehen und gesehen werden - Mit dem Auto sicher durch die dunkle Jahreszeit
(ots) -
- Herbst und Winter stellen Autofahrer vor verschiedene
witterungsbedingte Herausforderungen.
- Laut Statistischem Bundesamt ereigneten sich 2016 knapp ein
Viertel (24 Prozent) aller Straßenverkehrsunfälle mit
Personenschaden bei Dämmerung und Dunkelheit.(1)
- CosmosDirekt Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof gibt Tipps
für mehr Sicherheit während der Fahrt.
Frühnebel, Dunkelheit oder Frost - die kommenden Monate bergen
viele Risikofaktoren für Autofahrer. Denn laut Statistischem
Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2016 mehr als 74.000 von insgesamt
308.145 Unfällen mit Personenschaden bei Dämmerung und Dunkelheit,
knapp 1.000 davon endeten tödlich. Zudem fühlt sich nahezu jeder
dritte deutsche Autofahrer (31 Prozent) im Dunkeln unsicher hinter
dem Steuer. Das ergab eine repräsentative forsa-Studie (2) im Auftrag
von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali Deutschland.
Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt,
was Autofahrer in der dunklen Jahreszeit beachten sollten.
Licht anschalten für eine sichere Fahrt
In den Dämmerstunden sind die Sichtverhältnisse oft schlecht.
Daher heißt es in der dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr nicht nur
"Augen auf", sondern auch "Licht an". Denn bei unzureichender
Fahrzeugbeleuchtung steigt das Unfallrisiko. Frank Bärnhof rät
deshalb: "Sehen und gesehen werden - das zählt für Autofahrer
besonders. Wer sich hinters Steuer setzt, sollte immer für freie
Sicht und die richtige Beleuchtung sorgen." Der
Kfz-Versicherungsexperte weiß, dass unzureichende Beleuchtung weitere
Konsequenzen nach sich ziehen kann: "Wer trotz ungünstiger
Sichtverhältnisse ohne Licht fährt, dem kann auch bei einem nicht
selbstverursachten Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch
der Kaskoversicherer kann in einem solchen Fall prüfen, ob er die
Leistung kürzt." Deshalb gilt: rechtzeitig das Licht einschalten und
sich nicht auf die automatische Fahrzeugbeleuchtung verlassen.
Autofahrer riskieren somit nicht nur ihren Versicherungsschutz,
sondern auch ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg: innerhalb von
Ortschaften von 25 Euro, außerorts 60 Euro und ein Punkt.
Bei Nebel hilft Abblendlicht
Gerade in der kalten Jahreszeit beeinträchtigt auch Nebel häufig
die Sicht. In diesem Fall ist es wichtig, ausreichend Abstand zu
halten, aufs Tempo zu achten und auf Landstraßen nicht zu überholen.
Gerät man in eine Nebelbank, kann es helfen, nachfolgende Autofahrer
per Warnblinkanlage auf die schlechte Sicht hinzuweisen. Zudem gilt
in Sachen Licht: "Bei Nebel sollten Autofahrer unbedingt das
Abblendlicht einschalten, keinesfalls das Fernlicht. Denn das
reflektiert", so Frank Bärnhof. Nebelschlussleuchten dürfen erst bei
Sichtweiten unter 50 Metern zum Einsatz kommen, da auch sie blenden
können. Außerdem rät der Experte: "Bei einer Sichtweite unter 50
Metern ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) höchstens Tempo 50
erlaubt. Vor Auffahrunfällen schützt außerdem genug Abstand zum
vorausfahrenden Auto."
Vorsorgen im Herbst mit Gratis-Lichttest
Wer bei Dämmerung, Nebel oder Dunkelheit unterwegs ist, sollte
sicherstellen, dass das Licht am Fahrzeug einwandfrei funktioniert.
Defekte Leuchten können nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen,
sondern auch andere Verkehrsteilnehmer irritieren. Frank Bärnhof
empfiehlt: "Autofahrer, die ihre Fahrzeugbeleuchtung im Herbst
durchchecken lassen, sind auf der sicheren Seite. Die Prüfung muss
nicht einmal etwas kosten." So bieten viele Werkstätten und
Prüfstationen im Herbst einen Gratis-Lichttest an. Aber auch hier
gilt: Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker regelmäßig reinigen -
sonst nützen auch Lichttests nichts.
(1) Statistisches Bundesamt: http://ots.de/8ob2V
(2) Repräsentative forsa-Studie "Deutschland mobil 2015" im
Auftrag von CosmosDirekt. Im September 2015 wurden 2.006 deutsche
Autofahrer ab 18 Jahren befragt. (3) Bußgeldkatalog:
https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/
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www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-sichtverhaeltnisse
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Datum: 28.11.2017 - 10:25 Uhr
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