VW-Abgasskandal: Erfolgreicher Eilantrag gegen Stilllegungsverfügung
(ots) - Die in der rechtlichen Aufarbeitung des
Diesel-Abgasskandals führende Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei
Rogert & Ulbrich teilt mit, dass sie erfolgreich gerichtlich gegen
eine Stilllegungsverfügung bezüglich eines VW Amarok vorgegangen ist.
"Das ist ein Meilenstein in der weiteren Interessenvertretung unserer
Mandanten im Abgasskandal, weil wir die Mandanten aus der
Erpressungssituation befreien, in die sie durch die Behörden gebracht
wurden", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert,
Gründungspartner der Sozietät. "Wir können nunmehr in Ruhe die
zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz/Rücktritt durchsetzen,
was wir sehr erfolgreich tun und der Mandant nutzt das Fahrzeug
einfach weiter, bis die Entscheidung gefallen ist", so Rogert weiter.
Der Rechtsanwalt betont, dass die besondere Brisanz dieser
Entscheidung in ihrer Begründung liege: "Die Einlassung der
Straßenverkehrsbehörde im Rahmen des Verfahrens geht dahin, dass ihr
ein Gutachten vorliege, wonach eine technische Schädigung des
betreffenden Fahrzeugs durch das Softwareupdate nicht ausgeschlossen
werden könne. Damit bestätigt das Straßenverkehrsamt die von vielen
technischen Sachverständigen und von der für die Europäische
Kommission tätige VELA herausgegebenen Informationen."
Rogert gibt sich kämpferisch und optimistisch: "Es ist zu
erwarten, dass dieselben technischen Nachteile, die das Gutachten
beschreibt, für sämtliche vom EA-189-Abgasskandal betroffenen
Fahrzeuge betrifft (eine Liste finden Sie unter
http://www.auto-rueckabwicklung.de). Zudem werden nach den
Amarok-Fahrern nach der Logik des Rückrufs die nächsten
zurückgerufenen Fahrzeuge wie etwa der Audi A 4 stillgelegt. Wir
werden das zu verhindern wissen."
Die Rechtsanwälte weisen Mandanten und Interessenten darauf hin,
dass Ansprüche wegen des EA 189-Skandals noch bis mindestens
31.12.2018 durchgesetzt werden können; lediglich Ansprüche gegen
Vertragshändler aus Gewährleistung werden nach dem 31.12.2017
verjährt sein. Des Weiteren betonen die Anwälte, dass die Tätigkeit
gegenüber den Straßenverkehrsämtern wegen der Stilllegung von den
Rechtsschutzversicherungen gedeckt werden müssen. "Im vorliegenden
Fall wurden die Kosten allerdings vollständig von der Behörde
übernommen - wir gehen davon aus, dass dies auch in anderen Fällen so
sein wird", gibt Prof. Dr. Rogert zu diesem Aspekt zu verstehen.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Königsallee 2b
40212 Düsseldorf
+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/310638-10 (Fax)
http://www.auto-rueckabwicklung.de
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Datum: 24.11.2017 - 16:14 Uhr
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