GTÜ: Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer (FOTO)
(ots) -
Wer mit seinem Oldtimer auch im Winter unterwegs sein will, hat
die Gesetzesänderung vom Mai dieses Jahres bezüglich der
Winterreifenpflicht zu beachten. Bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind Winterreifen vorgeschrieben.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt bei
geringen Temperaturen - auch bei sonnigem Wetter und trockenen
Straßen - dennoch die Ausrüstung mit Winterreifen.
Der Hintergrund: Die Gummimischung von Winterreifen ist wesentlich
weicher als die von Sommerreifen. Dadurch bleiben sie auch bei
niedrigen Temperaturen flexibel und verhärten nicht. Im Gegensatz zu
Sommerreifen zeichnen sich Winterreifen außerdem dadurch aus, dass
sie feine Einschnitte im Profil haben. Diese Lamellen sorgen für eine
optimale Verzahnung mit der Fahrbahnoberfläche, nicht nur bei Schnee
und Matsch. Das Resultat sind deutlich kürzere Bremswege und bessere
Fahrstabilität als bei Sommerreifen unter denselben Bedingungen.
Woran erkannt man richtige Winterreifen?
Seit Mai 2017 gelten laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
nur noch solche Reifen als wintertauglich, die nach einem strengen
und einheitlichen Prüfverfahren mit dem "Alpine-Symbol" Schneeflocke
und Berg gekennzeichnet sind. Bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte,
lediglich mit dem "M+S"-Merkmal (für "Matsch+Schnee") versehene
Reifen, dürfen jedoch übergangsweise noch bis zum 30. September 2024
bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Winterreifen, die
unter vier Millimeter Profiltiefe aufweisen oder älter als acht Jahre
sind, dürfen zwar noch verwendet werden, bringen aber bei
winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr die volle Leistung.
Weitere Tipps für Oldtimer-Fahrer enthält der GTÜ-Oldtimerratgeber
unter http://ratgeber.gtue.de
Mit einer Gesetzesänderung im Mai 2017 sind u. a. die
Anforderungen an "Winterreifen" neu geregelt worden:
http://informativ.gtue.de
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Datum: 23.11.2017 - 11:00 Uhr
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