Indoor-Spielanlagen: TÜV Rheinland rät zur Wachsamkeit / Keine Prüfpflicht für Indoor-Spielplätze / Gut geschultes Personal ist Zeichen für sicheren Indoor-Spielplatz
(ots) - Rund 380 Indoor-Spielplätze gibt es nach Angaben des
Verbandes der Hallen- und Indoorspielplätze in Deutschland, nicht
alle mit demselben Sicherheitsniveau. Privaten Betreibern steht es
frei, die Anlagen nach einer Norm zu bauen oder zusätzlich überprüfen
zu lassen. Allerdings gilt: "Kommt es zu einem Unfall, weil der
Betreiber der Anlage seiner Verkehrssicherungspflicht nicht
ausreichend nachgekommen ist, kann dieser möglicherweise in die
Haftung genommen werden", sagt Matthias Lompa, Experte für
Fitnessgeräte bei TÜV Rheinland. Eine Prüfung der Anlagen wird
trotzdem sehr selten in Auftrag gegeben, so Lompa.
Auf Mängel achten und wachsam sein
"Einen guten Indoor-Spielplatz erkennt man insbesondere am
Personal. Greifen die Mitarbeiter ein, wenn etwas passiert? Sind sie
eindeutig als Mitarbeiter zu erkennen und jederzeit ansprechbar? Und
vor allen Dingen: Sind die Mitarbeiter vor Ort ausreichend geschult",
führt Matthias Lompa aus. Ein weiteres Ausschlusskriterium sind
sichtbare Mängel an den Spielgeräten, etwa scharfe Kanten,
hervorstehende Schrauben oder marode Seile. Dennoch gilt: Ein altes
Spielgerät muss nicht automatisch schlecht sein, nur weil es in die
Jahre gekommen ist. Eltern sollten in jedem Fall wachsam sein, denn
gravierende Mängel sind in der Regel auch für den Laien gut
erkennbar. Dann gilt: Mängel sofort melden.
Zustrom begrenzen
Schwieriger wird es beim Notfallmanagement. Dazu gehören nicht nur
die Fluchtwege, die immer frei und gut ausgeschildert sein müssen.
"Im Notfall muss der Betreiber seine Anlage schnell evakuieren
können, was bei hoher Frequentierung gar nicht so leicht ist", weiß
Lompa. Deshalb dürfen die Fluchtwege zwischen den Geräten nicht zu
lang sein. Umschlossene Spielgeräte sollten zudem über seitliche
Notausgänge erreichbar sein. Ein weiteres Kriterium, auf das Eltern
und Begleitpersonen achten sollten, ist die Anzahl der Kinder auf den
Spielgeräten. Die sollte nicht zu groß sein. Manche Betreiber - vor
allem von Trampolinparcours - vergeben daher Termine, um den Zustrom
an Gästen kontrollieren und begrenzen zu können.
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Datum: 21.11.2017 - 10:00 Uhr
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