Jetzt neu: Der ADAC Ratgeber "Bußgeldkatalog" / Mit allen Gesetzesänderungen 2017 / Verschärfte Regeln: Rettungsgasse und Bedienen elektronischer Geräte (FOTO)
(ots) -
Der neue ADAC Ratgeber informiert umfassend über Bußgelder,
Fahrverbote und Punkte für Verkehrsverstöße. Auf 184 Seiten erklärt
er detailliert das Bußgeldverfahren, das Punktesystem und erläutert
das Führerscheinrecht - übersichtlich und allgemein verständlich.
Seit dem 19. Oktober gelten neue, verschärfte Bestimmungen im
Verkehrsrecht, die alle im Nachschlagewerk zu finden sind. Höhere
Strafen gibt es unter anderem für Autofahrer, die im Stau keine
Rettungsgasse bilden: Sie zahlen künftig mindestens 200 Euro und
bekommen zwei Punkte in Flensburg. Strenger geahndet wird auch das
Bedienen elektronischer Geräte während der Fahrt - die Strafe für die
Nutzung von Handys am Steuer steigt von 60 auf mindestens 100 Euro,
und es gibt einen Punkt im Fahreignungsregister.
Weitere Änderungen im Verkehrsrecht:
- Verbot des Fahrens mit verhülltem Gesicht
- Neue Winterreifenregelung
- Neuregelung der Fahrradbeleuchtung
- Neuregelung illegale Rennen
- Fahrverbot bei Verstoß gegen Gewichts- oder Höhenbegrenzung
Auch über Straftaten im Straßenverkehr, ihre Konsequenzen und
entstehende Kosten, über wichtige Fragen zum Thema Rechtsschutz sowie
über die Bedeutung von Verkehrszeichen wird informiert. Der Leser
findet alles ganz einfach über ein detailliertes
Stichwortverzeichnis.
Den ADAC Ratgeber "Bußgeldkatalog" gibt es für 7,99 Euro im
Buchhandel, in den ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter
www.adac.de/shop.
Über die ADAC SE:
Die ADAC SE ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts. Zum 1.
Januar 2017 besteht sie aus 37 Tochter- und Beteiligungsunternehmen,
unter anderem der ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, der
ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG, der ADAC Autovermietung GmbH
sowie der ADAC Verlag GmbH & Co. KG. Die Hauptgeschäftsaktivitäten
sind mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte mit hohem
Qualitätsanspruch. An der ADAC SE sind der ADAC e.V. mit einem Anteil
von 74,9 Prozent und die ADAC Stiftung mit 25,1 Prozent beteiligt.
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marion-maxi.hartung(at)adac.de
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Datum: 20.11.2017 - 10:53 Uhr
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