InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bankgebühren unzulässig! Bundesgerichtshof weist Banken in die Schranken!

ID: 1553031

Pauschale Gebühren unzulässig!


(LifePR) - Viele von Sparkassen erhobene Gebühren sind unzulässig!

Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (XI ZR 590/15).

So sind Tätigkeiten der Bank im Zusammenhang mit der Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrags unentgeltlich zu erbringen.

In diesem Bereich darf die Bank folglich überhaupt keine Gebühren verlangen.

Gleiches gilt für die Streichung einer Wertpapierorder und für Gebühren eines Pfändungsschutzkonteos.

Bei Überweisungen, Lastschriften und Einzugsermächtigungen, welche mangels Deckung auf dem Kundenkonto nicht freigegeben werden, ist der Kunde gleichfalls kostenlos zu unterrichten, so die Karlsruher Richter in ihrem vielbeachteten Urteil.

Stattdessen müssen Gebühren zwingend an den tatsächlich anfallenden Kosten ausgerichtet werden.

Betroffene Kunden können die Zahlung solcher Gebühren nunmehr verweigern und von der Bank zurück fordern.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Bankkunden bundesweit in Auseinandersetzungen gegenüber Sparkassen, Genossenschaft- und Privatbanken.




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Darlehenswiderruf bei der Kreissparkasse Waiblingen Alter Postplatz 8, 71332 Waiblingen (sowie anderer Sparkassen) und der PSD Bank aussichtsreich!
Es tut sich was weltweit
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.11.2017 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1553031
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Stuttgart-Bad Cannstatt


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 52 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bankgebühren unzulässig! Bundesgerichtshof weist Banken in die Schranken!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MPH Legal Services (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Verkehrsstrafrecht: Faherlaubnisentzung vermeiden! ...

lifePR) - Fahrerlaubnisentzug vermeiden! Einziehung des Führerscheins vermeiden! Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, erreicht vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 153 a Abs. 2 StPO für Mandanten. ...

Sittenwidrigkeit der Arbeitnehmerbürgschaft? ...

lifePR) - Sittenwidrigkeit Arbeitnehmerbürgschaft Für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen ist er einzige Weg zur Rettung häufig die Übernahme einer Bürgschaft durch einen Arbeitnehmer (sog. Arbeitnehmerbürgschaft), um einen Kredit ...

Alle Meldungen von MPH Legal Services



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 425


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.