Oberlandesgericht Zweibrücken vom 15.11.2017 / Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Skapholunäre Dissoziation, 20.000,- Euro, OLG Zweibrücken, Az.: 5 U 8/17. Ciper& Coll.
(ots) -
Chronologie:
Der Kläger stellte sich nach einem Arbeitsunfall in 2012 in der
Notfallambulanz der Beklagten vor. Dort wurde nach klinischer und
röntgenologischer Untersuchung eine Bizepssehnenruptur rechts
diagnostiziert und behandelt. Postoperativ stellten sich beim Kläger
Beschwerden ein. Es war eine weitere Operation erforderlich, im
Rahmen derer eine Bandersatzplastik mit Teilversteifung des
Handgelenks und einer Teilarthrodese erfolgte.
Verfahren:
Mit dem Vorfall hatte sich zuvor bereits das Landgericht
Frankenthal (Az. 4 O 517/15) befasst und die Klage als unbegründet
abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Das OLG
Zweibrücken ließ keine Zweifel darüber aufkommen, dass keine
Befunderhebung durch die Behandlerseite erfolgt sei und schlug den
Parteien einen Vergleich über 20.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es macht in Arzthaftungsprozessen häufig für die Patientenseite
Sinn, gegen ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz in
Berufung zu gehen. Oft halten Arzthaftungssenate der
Oberlandesgerichte die landgerichtlichen Entscheidungen nicht für
ausreichend und es gelingt dem Patienten, mit Hilfe qualifizierter
anwaltlicher Vertretung, doch noch zu einem Erfolg zu kommen, stellt
Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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Datum: 17.11.2017 - 15:00 Uhr
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