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FEA veröffentlicht Leitlinien zur Prüfung des CSR-Berichts

ID: 1552104


(ots) -

- Erste praxisnahe Leitlinie für den Aufsichtsrat
- Ergebnis eines hochkarätig besetzten Workshops mit Stakeholdern
- In Deutschland mindestens 550 Unternehmen betroffen

Die Financial Experts Association (FEA) hat jetzt ihre Leitlinien
zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ("CSR-Bericht")
durch den Aufsichtsrat veröffentlicht
(http://financialexperts.eu/Infothek/Aktuelles/Post/2159). Die
Leitlinien sind das Ergebnis einer internen Arbeitsgruppe und eines
hochkarätig besetzten Workshops, zu dem FEA die Vertreter
verschiedener wichtiger Stakeholder eingeladen hatte. FEA hatte das
Thema aufgegriffen, da bisher keine praxisnahe Leitlinie für den
Aufsichtsrat verfügbar ist, die seine Prüfungsaufgabe spezifiziert.
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 19. April 2017 erweitert für
mindestens 550 betroffenen Unternehmen die Berichterstattungspflicht
um sogenannte CSR-Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange,
Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption
und Bestechung) rückwirkend für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar
2017 begonnen haben. Die erweiterten Berichtspflichten können als
nichtfinanzielle Erklärung als vollintegrierter oder besonderer Teil
des Lageberichts oder als gesonderter nichtfinanzieller Bericht
außerhalb des Lageberichts veröffentlicht werden. Berichtslücken
schließen Da nur bei wenigen Unternehmen bereits ein vollständiges
und umfassendes CSR-Berichtswesen vorhanden sein dürfte, wird es bei
einer Vielzahl der betroffenen Unternehmen zunächst darum gehen, ein
CSR-Rahmenwerk und ein entsprechendes Reporting zu entwickeln und zu
implementieren bzw. etwaige Berichtslücken zu schließen. Dabei sollte
der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand beraten, inwieweit die
bisher veröffentlichen CSR-Informationen ergänzt werden sollten.





Gesamter Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Prüfung

Wie bei der finanziellen Berichterstattung trägt der Aufsichtsrat
die Verantwortung, die nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich zu
prüfen. Im Gegensatz zur finanziellen Berichterstattung prüft der
Abschlussprüfer lediglich, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. der
nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurde (formale Prüfung). Damit
liegt die gesetzliche Pflicht zur inhaltlichen Prüfung allein in der
Verantwortung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann sich dabei
jedoch durch (externe) Sachverständige unterstützen lassen. Über die
Durchführung und das Ergebnis der Prüfung muss der Aufsichtsrat in
seinem Bericht an die Hauptversammlung informieren. Auch wenn die
Verantwortung für die Prüfung der CSR-Berichterstattung beim
Gesamtaufsichtsrat liegt: Eine Vorbereitung im Prüfungsausschuss
bietet sich insbesondere dann an, wenn es inhaltlich um die in diesem
Gremium angesiedelten Prozess- und Kontrollthemen, eine vorbereitende
Prüfung der Berichterstattung oder die Ausschreibung an einen
externen Prüfer geht.

Plausibilität, Zweckmäßigkeit sowie wichtige Einflussfaktoren
prüfen

Der Aufsichtsrat sollte sich bereits unterjährig intensiv mit dem
Thema CSR auseinandersetzen, um einen ganzheitlichen Überblick über
die unternehmensweite CSR-Strategie, die verfolgten Konzepte sowie
interne Prozesse und Kontrollen zu gewinnen. Auch deren Plausibilität
und Zweckmäßigkeit sind zu hinterfragen - vor dem Hintergrund
wichtiger Einflussfaktoren wie Unternehmensstruktur, Branche und
Geschäftsmodell. Der notwendige Umfang und die Intensität der Prüfung
durch den Aufsichtsrat hängen stark von den unternehmensspezifischen
Gegebenheiten ab (insbesondere Geschäftsmodell, Reifegrad der
CSR-Berichterstattung, Komplexität und Relevanz der CSR-Themen für
das Unternehmen).

Externe Prüfung kann höhere Glaubwürdigkeit nach innen und außen
bewirken

Der Aufsichtsrat sollte prüfen, ob er auf die Unterstützung
unternehmensinterner (z. B. Interne Revision) oder externer
Ressourcen bei der Prüfung des CSR-Berichts zurückgreift. Die Prüfung
des CSR-Reports durch den Aufsichtsrat ohne externe Unterstützung ist
die im Gesetz vorgesehene Grundform; die externe Unterstützung ist
lediglich eine ergänzende Kann-Bestimmung. Dabei ist allerdings zu
beachten, dass CSR-Kriterien bei Investoren zunehmend an Bedeutung
gewinnen. Eine umfassende und verlässliche CSR-Berichterstattung ist
daher häufig eine wesentliche Grundlage ihrer Anlageentscheidung.
Eine externe Prüfung der CSR-Berichterstattung kann nach außen eine
höhere Sicherheit bezüglich der Zuverlässigkeit der
CSR-Berichterstattung vermitteln und erhöht damit die wahrgenommene
Glaubwürdigkeit bei Investoren und Stakeholdern. Dies gilt
insbesondere für kleinere Unternehmen, die oftmals über weniger gut
etablierte CSR-Systeme und -prozesse verfügen. Darüber hinaus kann
eine externe Prüfung aufgrund der Offenlegung möglicher
Schwachstellen und der reinen "Revisionswirkung" auch im Unternehmen
eine Erhöhung der Qualität und ein höheres Commitment bewirken.
Obwohl die externe inhaltliche Prüfung freiwillig ist, ist daher zu
erwarten, dass sie sich bei dem Großteil der betroffenen Unternehmen
schrittweise als "Best Practice" durchsetzt.

Für Unternehmen mit hohem CSR-Risiko kann "reasonable assurance"
sinnvoll sein

Für Unternehmen mit einem hohen CSR-Risikogehalt könnte es
perspektivisch sinnvoll sein, eine Prüfung mit "reasonable assurance"
anzustreben. Die Prüfung ist dabei darauf ausgerichtet, die zur
Verfügung gestellten Informationen hinreichend auf ihre
Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren. Das Ergebnis der
Prüfung soll demnach hinreichend sicherstellen, dass die
Nachhaltigkeitsinformationen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit
den Berichtskriterien aufgestellt wurden. Aktuell stellt eine
"reasonable assurance"-Prüfung der CSR-Berichterstattung jedoch noch
die Ausnahme dar.

Die ausführlichen FEA-Leitlinien finden Sie hier:
http://financialexperts.eu/Infothek/Aktuelles/Post/2159

Informationen über FEA - Financial Experts Association e.V.

Der Berufsverband "FEA - Financial Experts Association e.V." ist
ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen und internationalen
Finanzexperten. Der Verband wurde im Ende 2008 mit der Zielsetzung
gegründet, unabhängige Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit
auf den Gebieten der Corporate Governance, des Risikomanagements, der
Rechnungslegung, der internen Kontrolle, der Compliance und der
Prüfung zu unterstützen. Der Berufsverband ist die erste bundesweit
organisierte Interessenvertretung für unabhängige Finanzexperten
(Financial Experts) in Aufsichtsgremien und ist Kooperationspartner
des Arbeitskreises deutscher Aufsichtsräte (AdAR) e.V. Weitere
Information unter www.financialexperts.eu



Pressekontakt:

Tobias M. Weitzel
Vorstand
FEA - Financial Experts Association e.V.
Lise-Meitner-Str. 6
D-28359 Bremen
Mobil: +49 (0) 177- 7215760
Email: weitzel(at)financialexperts.eu

Original-Content von: FEA Financial Experts Association e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.11.2017 - 10:00 Uhr
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