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Im Brandfall: Feuerlöscher und Wandhydranten dürfen von jedem bedient werden

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Alarmieren, Evakuieren, Löschen


(IINews) - Im Falle eines Entstehungsbrandes dürfen Feuerlöscher und Wandhydranten von jedem bedient werden, der sich damit auskennt. Darauf macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) aufmerksam. Zumal nach den geltenden Brandschutzgesetzen jeder dazu verpflichtet ist, einen entstehenden Brand zu löschen - ohne sich selbst zu gefährden - und die Feuerwehr zu alarmieren.



Alarmieren, Evakuieren, Löschen



Das richtige Verhalten im Brandfall sieht folgendes vor: Zuerst wird die Feuerwehr alarmiert. Gleichzeitig werden alle Personen aus dem gefährdeten Bereich oder dem gesamten Gebäude evakuiert. Danach kann mit Feuerlöschern und Wandhydranten das Feuer bekämpft werden. So ist ein frühzeitig entdeckter Brand oftmals bereits gelöscht, bevor die Feuerwehr eintrifft.



Nicht nur in Betrieben und Büros, auch in den Treppenhäusern und Fluren von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Versammlungsstätten sowie größeren Wohnanlagen sind Feuerlöscher und Wandhydranten installiert. Gekennzeichnet mit den weiß-roten Brandschutzzeichen "Löschschlauch" und "Feuerlöscher", befinden sie sich meist in einer Wandnische. Wandhydranten werden im Brandfall nicht nur von den Feuerwehren genutzt, sondern dienen vorrangig der Selbsthilfe. Allerdings sollte man mit der Bedienung dieser Löschgeräte bereits vertraut sein - und zwar bevor es brennt. Aus diesem Grund sind zum Beispiel betriebliche Brandschutzunterweisungen mit Löschübungen unverzichtbar und sollten regelmäßig alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden.



Feuerlöscher und Rauchwarnmelder: Brandschutz für zu Hause



Für den vorbeugenden Brandschutz in den eigenen vier Wänden empfehlen sich Rauchwarnmelder und Feuerlöscher. Während die Montage von Rauchwarnmeldern mittlerweile bundesweit Pflicht und in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer verankert ist, basiert die Anschaffung von Feuerlöschern auf Freiwilligkeit. Unabhängig von den Vorschriften sollten Rauchwarnmelder nicht nur in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, sondern in allen Wohnräumen vorhanden sein. Zudem sollte in jedem Haushalt zumindest ein Feuerlöscher an einer zentralen, gut zugänglichen Stelle im Hausflur montiert sein. Verfügt das Wohnhaus über mehrere Etagen, empfehlen die Experten auf jeder Etage einen Feuerlöscher zu montieren.







Sollte sich Rauch oder ein Schwelbrand entwickeln, kann durch den Alarm des Rauchwarnmelders sofort gehandelt und mithilfe des Feuerlöschers gezielt und wirkungsvoll in die Entstehungsphase des Brandes eingegriffen werden. Selbstverständlich ist auch dann, wenn ein Feuer gelöscht wurde, die Feuerwehr zu benachrichtigen. Nur sie kann mögliche Glutnester erkennen und ausschließen, dass es zu einem Wiederaufflammen kommt.



Im Zuge der Stärkung der Selbsthilfe empfiehlt es sich, den eigenen Arbeitgeber auf eine betriebliche Löschübung anzusprechen oder sich in Eigeninitiative von einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb in den sachgemäßen Umgang mit den unterschiedlichen Feuerlöschgeräten einweisen zu lassen. Brandschutz-Fachbetriebe bieten neben leistungsfähigen Feuerlöschern und Rauchmeldern auch andere Brandschutzeinrichtungen sowie praktische Löschübungen für Unternehmen und Privatleute an. Zudem übernehmen sie auch die regelmäßige Wartung der Brandschutzeinrichtungen. Adressen lokaler Anbieter können unter anderem im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.



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Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
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Datum: 15.11.2017 - 14:25 Uhr
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