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Drohnenverordnung zeigt Lücken / Die vom Ex Minister Dobrindt verabschiedete Drohnenverordnung enthält sicherheitsrelevante Mängel, welche von der neuen Bundesregierung korrigiert werden müssen

ID: 1551502


(ots) - In Deutschland gibt es
bald eine Millionen Drohnen - Tendenz steigend. Seit Oktober müssen
alle Drohnen über 250 Gramm eine Plakette mit Name und Anschrift des
Besitzers tragen. In der Verordnung sind zwei weitere Voraussetzungen
vorgeschrieben: Dieses Kennzeichen muss dauerhaft mit dem Fluggerät
verbunden sein, und es muss feuerfest sein. Das
Bundesverkehrsministerium empfiehlt dafür eine Plakette oder einen
Aufkleber aus Aluminium.

Allerdings erhitzt sich der Lithium-Akku einer brennenden Drohne
auf über 660 Grad Celsius - genau die Temperatur, bei der Aluminium
schmilzt. In diesem Fall können Sicherheitsbehörden weder Besitzer
noch Pilot der Drohne identifizieren.

"Das Problem ist, dass feuerfest, z.B. im baulichen Brandschutz,
kein definierter Begriff ist. Feuerhemmend oder hoch feuerhemmend,
das wären definierte Begriffe.", meint der Brandschutzexperte des TÜV
Süd, Uwe Reinhard.

Wie wichtig eine Kennzeichnung ist, zeigt die Zahl der von Drohnen
verursachten Zwischenfälle. Die deutsche Flugsicherung meldete 2015
insgesamt 14 Behinderungen des Flugverkehrs durch Drohnen, 2016 Jahr
waren es bereits 64 gefährliche Annäherungen an Flugzeuge.
Drohnenbesitzer sollten also auf Nummer sicher gehen und die
Kennzeichnungspflicht wie in der Verordnung vorgeschrieben erfüllen.
Statt einer Plakette aus Aluminium soll zukünftig aber ein anderes
Material eingesetzt werden: Glas. Das Unternehmen Roboterwerk, mit
Sitz in Oberbayern und Georgia, USA, hat mit Partnern aus der
Industrie wie Panasonic Electronics, Tesa SE und Schott AG ein
Drohnen-Kennzeichen aus flexiblem Dünnglas entwickelt. Dieses hält
auch einem Drohnenbrand stand, da es sich erst ab einer Temperatur
von über 800 Grad Celsius verformt. Unternehmenssprecher Moritz Aßmus
fordert sogar weitere Sicherheitsvorkehrungen: "Wer eine Plakette




erwirbt, kann derzeit auch falsche Angaben machen."

Bislang gibt es noch kein verpflichtendes Registrierungsverfahren,
mit dem sichergestellt wird, dass der Besitzer der Drohne auch seine
tatsächlichen Daten angibt. "Wir gleichen die gemachten Angaben mit
den Lieferadressen ab. In einem weiteren Schritt können wir die
Kennzeichen, wie in der Automobilindustrie üblich, zur
Fälschungssicherheit micromarkieren.", meint Aßmus.

Roboterwerk bietet online konfigurierbare Drohnen-Kennzeichen aus
Glas auf Amazon an. In Kürze auch im Elektronikfachhandel.



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Moritz Aßmus
Tel. 08624891864
www.roboterwerk.de
moritz(at)roboterwerk.de

Original-Content von: Roboterwerk GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.11.2017 - 09:17 Uhr
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