HAHN Rechtsanwälte wegen Rückabwicklung eines Darlehensvertrages erneut beim Landgericht Hannover erfolgreich - BHW Bausparkasse AG geht nicht in Berufung
(ots) - Das Landgericht Hannover hat die BHW Bausparkasse
AG mit Urteil vom 13.09.2017 - 11 O 11/17 - zur Rückabwicklung eines
Immobiliendarlehens verurteilt. Die BHW Bausparkasse AG hat gegen das
Urteil kein Rechtsmittel eingelegt, so dass dieses nunmehr
rechtskräftig geworden ist. Dem Fall lag ein Widerruf wegen
fehlerhafter Widerrufsbelehrung zugrunde. Die Bausparkasse hatte die
Kläger mit der Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag,
nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der
Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der
schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder des Antrages ausgehändigt wurde" über den Fristbeginn belehrt.
Diese Belehrung bewertet das Landgericht als irreführend. Weiter
sprach das Gericht den Klägern einen Nutzungswertersatz in Höhe von
2.605,88 EUR zu.
"Diese und andere Formulierungen bieten Kunden der BHW noch nach
Jahren die Möglichkeit, um aus Immobiliendarlehen auszusteigen oder
in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung
zurückzufordern", verrät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Wir haben auch in neueren Darlehensverträgen der BHW
Fehler gefunden, die Darlehensnehmer eine Widerrufsmöglichkeit
eröffnen."
HAHN Rechtsanwälte bieten Verbrauchern aufgrund ihrer hohen
Spezialisierung kostenfreie Erstprüfungen an. Anwaltlich zu prüfen
ist, ob die erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und ob die
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben erteilt worden sind.
Wirtschaftlich bedeutet ein möglicher Widerruf insbesondere, dass der
Kunde mit der Bank über niedrigere Zinsen verhandeln oder eine in der
Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung nebst Zinsen
zurückverlangen kann.
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Datum: 13.11.2017 - 10:55 Uhr
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