Bundesnetzagentur - 25.000 € Strafe für Besitz dieser Puppe!
25.000 € Zwangsgeld wenn diese Puppe nicht zerstört wird
(IINews) - Dies ist kein Faschingsscherz - der Besitz der Kinderpuppe "Cayla" kann den Besitzer bis zu
25.000,00 € kosten. Wie das Verbraucherportal energyscout.eu bereits im Juni 2017 in einem Blogbeitrag unter https://www.energyscout.eu/vernichten-sie-diese-puppe bemerkt, kann diese Puppe alles gesprochene in der Umgebung aufzeichnen und speichern. In einem aktualisierten Beitrag vom September 2017 macht nun das Verbraucherportal energyscout.eu darauf aufmerkasm, dass der Besitz dieser Puppe von der Bundesnetzagentur mit einem Strafgeld von bis zu 25.000,00 € geahndet werden kann. Die Besitzer werden aufgefordert, diese Puppe zu vernichten. Alle detaillierten Informationen hierzu kann man auch unter https://www.energyscout.eu/bis-zu-25-000-e-zwangsgeld-wenn-diese-puppe-nicht-zerstoert-wird nachlesen.
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Datum: 12.11.2017 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1550316
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Olejnik
Stadt:
Freital
Telefon: +491727948859
Kategorie:
Spielwaren
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