VW Skandal Prozessflut erreicht Audi - erste Klage gegen AUDI AG aus Garantie und Europarecht eingereicht
(ots) - Im Abgasskandal hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehr als 4.600
Gerichtsverfahren im Abgaskandal führt, nunmehr eine erste Klage
gegen die Audi AG auf Nachlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen
Serienproduktion aus einer Garantie erhoben. Daneben wurden
deliktische Schadensersatzansprüche wegen Betruges, wegen Verstoßes
gegen das Europarecht und wegen vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung geltend gemacht.
Der Kläger erwarb einen Audi Q3 als Neuwagen. Als er feststellen
musste, dass sein Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist, wandte
er sich an seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und machte gegenüber dem Händler sowie
gegen über der Volkswagen AG Schadensersatzansprüche geltend. Dieses
Verfahren läuft derzeit beim Oberlandesgericht Stuttgart. Nunmehr hat
dieser Kläger eine weitere Klage vor dem Landgericht Ingolstadt gegen
die Audi AG eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die
Neuwagengarantie. Gegenüber dem Kläger hat die Audi AG eine
Neuwagengarantie abgegeben. Bei einer Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs
kann der Kläger verlangen, ein neues Fahrzeug geliefert zu bekommen
gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Genau diesen Anspruch
macht der Kläger mit seiner Klage gegen Audi geltend. Der Kläger ist
der Ansicht, dass ein Fahrzeug aufgrund der Manipulationssoftware
mangelhaft ist und der Mangel nicht behoben werden kann. Deshalb
schuldet ihm die Audi AG ein neues Fahrzeug.
Sollte dieser Anspruch nicht bestehen, beantragt der Kläger
hilfsweise Schadensersatz gegenüber der Audi AG. Er begründet dies
damit, dass die Audi AG ihn betrogen und vorsätzlich sittenwidrig
geschädigt hat. Außerdem macht er geltend, dass die Audi AG durch den
Einbau der Software gegen das europäische Typengenehmigungsrecht
verstoßen habe. Deshalb schuldet die Audi AG ihm Schadensersatz. In
einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München hat das
Oberlandesgericht München bereits darauf hingewiesen, dass eine
Haftung auf Schadensersatz aufgrund des europäischen Typengenehmigung
bzw. der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) möglich ist. Nach
Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
sind die Chancen gegen die Audi AG daher sehr gut.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es ist unsere erste Klage
gegen die Audi AG im Abgasskandal bezogen auf die Neuwagengarantie.
Nicht nur die Volkswagen AG muss für ihre Fehler gradestehen, sondern
auch die Audi AG, die das Fahrzeug hergestellt hat. Wir sind
zuversichtlich, dass auch die Audi AG für den entstandenen Schaden
aufkommen muss."
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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Datum: 10.11.2017 - 16:41 Uhr
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