Wechselsaison: Kfz-Versicherung kündigen und sparen / Stichtag 30. November 2017 / ADAC-AutoVersicherung bietet Jubiläumsrabatt bis 6. Dezember 2017 (VIDEO)
(ots) -
Herbstzeit ist Wechselzeit: Kaum flattert die Beitragsrechnung für
die Kfz-Versicherung 2018 ins Haus, denken viele Autofahrer über
einen Wechsel des Anbieters nach. Da die meisten Kfz-Versicherungen
von 1. Januar bis 31. Dezember laufen, können Autobesitzer ihre
bestehende Kfz-Police in der Regel bis zum Ende des Jahres kündigen -
Stichtag ist somit der 30. November.
Dabei gilt: Der günstigste Tarif ist nicht immer die beste Wahl,
deshalb sollten Wechselwillige auch die Versicherungsbedingungen
vergleichen. Die ADAC-AutoVersicherung erklärt, worauf Verbraucher
bei einem Wechsel achten sollten, und gibt Tipps für einen
reibungslosen Ablauf.
Was sollte eine optimale Kfz-Versicherung bieten?
- Deckungssumme: Sie sollte bei 100 Millionen Euro liegen.
- Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro
Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt
nicht.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko
sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl
mindestens sechs Monate umfassen.
- Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit - das heißt
volle Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer z.B. durch Kinder
abgelenkt war, als er den Unfall verursachte. Ausgenommen sind
hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B.
Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen-
oder Alkoholeinfluss.
- Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland verursacht werden,
sollten mitversichert sein.
Was ist bei der neuen Kfz-Versicherung noch wichtig?
- Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der
Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist
abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es
diesen Rabatt nicht.
- Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf
den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche
vorliegen.
- Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher
oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei
mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.
Worauf ist bei der Kündigung zu achten?
- Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen.
- Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern.
- Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des
Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen
Versicherer Verträge ablehnen.
- Den bisherigen Vertrag fristgerecht kündigen.
- Sonderkündigungsrecht: Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben
Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen
Anbieter zu suchen - also auch nach dem Stichtag 30. November.
Übrigens: Bei der ADAC-AutoVersicherung gibt es dieses Jahr einen
Jubiläumsbonus. Bis 6. Dezember 2017 bekommen Wechsler zur
ADAC-AutoVersicherung 10 Prozent Rabatt auf die Kasko für einen Pkw,
ein Motorrad oder Wohnmobil.
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Datum: 09.11.2017 - 10:56 Uhr
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