Deutsche Umwelthilfe kündigt neue Klagen für "Saubere Luft" in Schleswig-Holstein (Kiel), Niedersachsen (Hannover) und Sachsen-Anhalt (Halle) an
(ots) -
Sperrfrist: 09.11.2017 08:00
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Bund und Länder verweigern den belasteten Städten wirksame
Maßnahmen zur Einhaltung der Luftqualitätswerte für das
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) - Umweltverbände klagen damit
gegen zehn der 16 Bundesländer auf wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote
für schmutzige Dieselfahrzeuge - Fahrverbote für schmutzige
Diesel-Fahrzeuge sind die einzig wirksame Maßnahme, um rechtskonform
in 2018 "Saubere Luft" in unseren Städten zu erreichen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wird neue Klagen auf Einhaltung der
Luftqualitätswerte für Stickstoffdioxid in Niedersachsen (Hannover),
Schleswig-Holstein (Kiel) und Sachsen-Anhalt (Halle) vor den
zuständigen Verwaltungsgerichten einreichen. In allen drei Städten
wird der zulässige Grenzwert von 40 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) im
Jahresdurchschnitt seit Jahren deutlich überschritten. Kiel ist mit
einem Wert von 65 µg/m3 auf Platz vier der schmutzigsten Städte
Deutschlands. Auch Hannover (55 µg/m3) und Halle (Saale) (45 µg/m3)
überschreiten den NO2-Grenzwert, der bereits seit 2010 gilt,
erheblich. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden sollen
mit den Klagen dazu bewegt werden, die aktuell vorliegenden
beziehungsweise in Überarbeitung befindlichen Luftreinhaltepläne
derart fortzuschreiben, dass die NO2-Grenzwerte "schnellstmöglich",
das heißt bereits im Jahr 2018 eingehalten werden.
42 weitere Städte mit zu hohen NO2-Jahresmittelwerten hat die DUH
in einem Schreiben aufgefordert, die Identifikation der betreffenden
Straßen und Zonen für Verkehrsbegrenzungen so vorzubereiten, dass
Diesel-Fahrverbote nach abschließender Klärung der Rechtslage
unmittelbar in Kraft treten. Sollten diese vorbereitenden Schritte
nicht eingeleitet werden, behält sich die DUH auch in diesen Fällen
Klagen vor den zuständigen Verwaltungsgerichten vor.
Die DUH klagt bereits in 16 Städten für saubere Luft. In der
Hälfte der Fälle liegen bereits Entscheidungen vor, alle Verfahren
wurden von der DUH gewonnen. Gerade die letzten drei Entscheidungen
in Düsseldorf, München und Stuttgart bestätigen, dass
Diesel-Fahrverbote das einzig wirksamste Mittel sind, um kurzfristig
bereits ab 2018 die Einhaltung der Luftqualitätswerte
sicherzustellen.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Seit sieben
Jahren zeigen die Regierungspolitiker ein großes Herz für
Dieselstinker und verweigern gleichzeitig den Bürgern ihr Recht auf
saubere Luft. Wir brauchen auf Bundesebene endlich eine ''Blaue
Plakette'' für saubere Diesel-Fahrzeuge ab Euro 6d. Und auf
Landesebene brauchen wir die kurzfristige Umsetzung der
Diesel-Fahrverbote. Dass diese rechtlich möglich und auch notwendig
sind, haben die Gerichte in Düsseldorf und Stuttgart bereits
entschieden."
Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde (EEA) gehen allein in
Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung
der Luft mit NO2 zurück. Das sind fast viermal so viel wie durch
Verkehrsunfälle ums Leben kommen.
"Die rechtliche Situation ist eindeutig", sagt Rechtsanwalt Remo
Klinger, der die DUH in den genannten Fällen vertritt. "Die Städte
sind verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die
Grenzwerteinhaltung sicherzustellen. Sie müssen dies schon seit
sieben Jahren. Verwaltungsgerichte in München, Düsseldorf und
Stuttgart haben klar dargelegt, dass man dazu auf Dieselfahrverbote
nicht verzichten kann."
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 13. September 2016 ebenso
wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am 26. Juli 2017 geurteilt, dass
Diesel-Fahrverbote die derzeit einzige Maßnahme sind, die zur
schnellen Grenzwerteinhaltung führt. Beide Verfahren wurden per
Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht übersendet, das am 22.
Februar 2017 über die Revision zum Urteil des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf entscheiden wird.
"Dass die Durchsetzung geltenden Rechts auf dem Klageweg erst
durch einen gemeinnützigen Umweltschutzverband passieren muss, ist
ein Institutionen- und Demokratieversagen erster Güte", sagt Jürgen
Resch weiter. "Die Politik hat bisher vor der Automobilindustrie
kapituliert und opfert ihr den Umwelt- und Verbraucherschutz sowie
die Gesundheit der Bürger. Es ist hochnotpeinlich, dass deutsche
Regierungspolitiker von Verwaltungsrichtern daran erinnert werden
müssen, dass der Schutz der Gesundheit höchsten Verfassungsrang
genießt."
Hintergrund:
Insgesamt wurden laut Umweltbundesamt im Jahr 2016 die
gesetzlichen Grenzwerte für NO2 in 90 Städten überschritten, in 61
davon um mehr als 10 Prozent. Gegen folgende Städte beziehungsweise
gegen die folgenden zuständigen Landesbehörden hat die DUH zusätzlich
zu den bereits laufenden 16 Klagen Anträge beziehungsweise Klagen
eingeleitet:
Kiel (65 µg/m3), Düren (60 µg/m3), Heilbronn (57 µg/m3), Backnang
(56 µg/m3), Hannover (55 µg/m3), Esslingen am Neckar (54 µg/m3),
Ludwigsburg (53 µg/m3), Hagen (51 µg/m3), Dortmund (51 µg/m3), Bochum
(50 µg/m3), Paderborn (50 µg/m3), Oldenburg (Oldb) (50 µg/m3),
Mühlacker (49 µg/m3), Ravensburg (49 µg/m3), Herrenberg (49 µg/m3),
Wuppertal (49 µg/m3), Bielefeld (49 µg/m3), Tübingen (48 µg/m3),
Siegen (48 µg/m3), Oberhausen (48 µg/m3), Osnabrück (48 µg/m3),
Leinfelden-Echterdingen (47 µg/m3), Leonberg (47 µg/m3), Pleidelsheim
(47 µg/m3), Marburg (47 µg/m3), Hürth (47 µg/m3), Mannheim (46
µg/m3), Nürnberg (46 µg/m3), Ludwigshafen am Rhein (46 µg/m3),
Augsburg (46 µg/m3), Halle (Saale) (46 µg/m3), Leverkusen (45 µg/m3),
Herne (45 µg/m3), Witten (45 µg/m3), Neuss (45 µg/m3), Mülheim an der
Ruhr (45 µg/m3), Dresden (45 µg/m3), Heidenheim an der Brenz (44
µg/m3), Kuchen (44 µg/m3), Norderstedt (44 µg/m3), Schwerte (44
µg/m3), Gießen (44 µg/m3), Hildesheim (44 µg/m3), Mönchengladbach (44
µg/m3).
Die DUH hat zudem bereits im März 2017 ein formales Verfahren
gegen Leipzig (42 µg/m3) eingeleitet. (Quelle für die Daten:
Umweltbundesamt).Bereits im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der anhaltenden
Grenzwertüberschreitung sowie nicht ausreichender Gegenmaßnahmen
eingeleitet.
Die DUH-Aktivitäten für saubere Luft sind Teil des Projekts "Right
to Clean Air".
Links: DUH-Hintergrundpapier "Klagen für saubere Luft" finden Sie
aktualisiert ab ca. 10 Uhr am 9.11.2017 online unter
http://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger(at)geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 09.11.2017 - 06:00 Uhr
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