BVR zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats: Ruf nach europäischer Einlagensicherung berücksichtigt Belange der Sparer nicht
(ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) kritisiert den Ruf des Sachverständigenrates
nach einer vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherung
(European Deposit Insurance Scheme, EDIS). Dieser berücksichtige das
erfolgreiche Wirken nationaler Einlagensicherungssysteme wie den seit
über 80 Jahren erfolgreich arbeitenden Institutsschutz der
Volksbanken und Raiffeisenbanken nicht in seinen Überlegungen. Damit
übersehe der Sachverständigenrat nach Ansicht des BVR die Belange der
Sparerinnen und Sparer aus Ländern mit gut funktionierenden
Sicherungssystemen, deren Banken in einer vergemeinschafteten
Einlagensicherung künftig auch für Banken anderer Länder haften
müssten - ohne aber deren Risiken kontrollieren zu können.
Immerhin identifiziere der Sachverständigenrat in seinem am
Mittwoch vorgelegten Jahresgutachten aber das Problem der
Anreizkompatibilität in den EDIS-Vorschlägen der Europäischen
Kommission. Nach wie vor sieht EDIS für die mit sehr
unterschiedlichen Risiken ausgestatteten nationalen
Einlagensicherungssysteme keinerlei Anreize vor, diese
eigenverantwortlich auszugestalten.
Die Aufwärtskorrektur der Konjunkturprognose des
Sachverständigenrats für Deutschland 2017 und 2018 hält der BVR
angesichts der guten Konjunkturdaten für angemessen. Die
Sachverständigen rechnen mit einem preisbereinigten
Wirtschaftswachstum von 2,0 Prozent im Jahr 2017 und 2,2 Prozent im
Jahr 2018.
Zu Recht mahnt der Sachverständigenrat mit Blick auf die gute
Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte sowohl eine Senkung der
Steuern als auch der Sozialabgaben an. Dies würde sich nicht nur
positiv auf die Einkommen, sondern ebenfalls positiv auf die
Beschäftigung auswirken, so der BVR.
Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin Melanie Schmergal, Telefon: (030) 20 21-13 00,
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Datum: 08.11.2017 - 13:23 Uhr
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