"Black Friday" in Deutschland: Klage gegen US-Handelskonzern Amazon
(ots) - Der US-Online-Handelskonzern Amazon wird in
Deutschland wegen Verletzung der geschützten Wortmarke "Black Friday"
auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Klägerin und
Markeninhaberin ist die Super Union Holdings Ltd., eine
internationale Medien- und IP-Holding.
Eine ganze Milliarde Euro Umsatz an nur einem einzigen Tag - die
Bedeutung von Sale Events in Deutschland ist in den letzten Jahren
stetig gestiegen und wird dies auch weiterhin. Kein Wunder, dass
internationale Konzerne hier auch mitmischen möchten: Der
US-Handelsriese Amazon benutzt dabei die bereits seit 2013
eingetragene Wortmarke "Black Friday" ungenehmigt, um eigene
Verkaufsveranstaltungen bzw. Rabattaktionen auf verschiedenen
Plattformen durchzuführen und zu bewerben. Die beim Landesgericht
Hamburg eingereichte Klage der Super Union Holdings Ltd. richtet sich
u.a. auf Unterlassung der Markenrechtsverletzung, sowie auf
Schadenersatz für die bisherige Nutzung. Im Falle einer Verurteilung
drohen bei jeder Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot
Ordnungsgelder in Höhe von bis zu EUR 250.000.
Bereits im letzten Jahr setzte die Markeninhaberin mehrfach ihre
Rechte durch und ließ dabei auch Facebook- und Twitter-Seiten von
Mitbewerbern bzw. deren Suchmaschinen-Marketing einstellen. Diese
Abmahnungen wegen Verletzung der registrierten Wortmarke "Black
Friday" hatten auch für mediale Aufregung gesorgt - was aber
unverständlich ist: Wie jede Markeninhaberin setzt sich auch die
Super Union Holdings Ltd. gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur
Wehr - dies allerdings immer mit Augenmaß. Das ist nicht nur üblich,
sondern sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend
durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen oder gar der Verlust der
Markenrechte. Zudem ist es wichtig, die Interessen der Händler zu
schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden
haben, um ihr Sale Event als "Black Friday" durchzuführen. Viele
davon sind kleine und mittelgroße Händler, aber auch deutsche
Medienkonzerne. Auch in diesem Jahr hat sich die Markeninhaberin
bereits mehrfach gegen Markenrechtsverletzungen mit Abmahnungen
gewehrt, wie jüngst z.B. gegen das US-Rabattportal Groupon.
Anstatt die Marke einfach zu verwenden, kann jeder, der nicht
darauf verzichten mag, eine Lizenz erwerben. Die angemeldete
Wortmarke "Black Friday" wurde von der Super Union Holdings Ltd. wie
im letzten Jahr exklusiv an die Black Friday GmbH mit dem Sitz in
München und Wien lizensiert. Sie ist u.a. Betreiberin der Plattform
[www.blackfridaysale.de] (http://www.blackfridaysale.de) und kann
darüber die "Black Friday"-Rabattaktionen der teilnehmenden Händler
entsprechend bewerben, sowie Sublizenzen für die rechtskonforme
Verwendung der geschützten Wortmarke erteilen.
Im Auftrag der Super Union Holdings Ltd.
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Datum: 06.11.2017 - 09:02 Uhr
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