VW Skandal - Erste Stilllegung eines VW Amarok durch den Kreis Euskirchen, Rechtsanwälte gehen erfolgreich dagegen vor
(ots) - Im VW-Skandal scheint es nunmehr soweit zu sein: die
erste Stilllegung eines VW Amarok ist verfügt. Der Kreis Euskirchen
hat im Rahmen einer Ordnungsverfügung vom 19.10.2017 einem Mandanten
der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den
Betrieb seines VW Amarok im öffentlichen Straßenverkehr untersagt bis
er das Softwareupdate aufgespielt hat. Es wurde der Sofortvollzug
angeordnet. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch dagegen keine
aufschiebende Wirkung hat und das Fahrzeug mit sofortiger Wirkung
nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden darf. Zuvor
hatte das Kraftfahrt-Bundesamt dem Kreis Euskirchen mitgeteilt, dass
der Geschädigte das Update nicht hat aufspielen lassen. Somit tritt
scheinbar die Drohung der Volkswagen AG im VW Abgasskandal ein und es
werden erste Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden stillgelegt.
Dies wollte sich der Geschädigte im VW Abgasskandal nicht gefallen
lassen und beauftragte deshalb eine im VW Abgasskandal führende
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen diese
Stillegung rechtliche Schritte einzuleiten. Mit einem Schreiben vom
25.10.2017 beantragte die Kanzlei deshalb bei dem Kreis Euskirchen
die Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Außerdem wurde Klage
eingereicht beim Verwaltungsgericht Aachen. Die Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begründet den Antrag damit, dass
der Mandant ein Zivilverfahren führt. In diesem Zivilverfahren muss
möglicherweise ein Gutachten erstellt werden, welches den Zustand vor
Aufspielen des Updates bewertet. Wenn der Kreis Euskirchen den
Mandanten verpflichtet, das Update aufspielen zu lassen, wird es dem
Geschädigten nahezu unmöglich gemacht, erfolgreich gegen den Händler
und gegen VW vorzugehen.
Mit dem Antrag bei der Behörde war die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sofort erfolgreich. Mit Schreiben vom
25.10.2017 teilte die Stadt Euskirchen per Telefax mit, dass die
Ordnungsverfügung komplett aufgehoben wird. Damit wurde die
Stilllegung des Fahrzeugs innerhalb nur eines Tages wieder rückgängig
gemacht und das Fahrzeug kann auch ohne Softwareupdate weitergefahren
werden. Es ist bundesweit das erste Vorgehen der Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen eine örtliche
Zulassungsstelle. Dieses Vorgehen war sofort von Erfolg gekrönt.
Damit wird bestätigt, dass die Fahrzeuge nicht einfach stillgelegt
werden können und die Rechtsansicht der Kanzlei zutreffend ist.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Sowohl das
Kraftfahrtbundesamt als auch die Volkswagen AG haben in der
Vergangenheit versucht, die Geschädigten massiv unter Druck zu setzen
und haben mit der Stilllegung der Fahrzeuge gedroht. Wir haben immer
dazu geraten, das Softwareupdate nicht aufspielen zu lassen. Nunmehr
bestätigt sich unsere Rechtsauffassung, dass eine solche Stilllegung
rechtswidrig möglich ist. Solange die Geschädigten Ansprüche gegen VW
geltend machen wollen, ist die Stilllegung rechtswidrig."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt
bundesweit mehr als 4.500 Gerichtsverfahren gegen VW, Händler und
vertritt mehr als 35.000 Geschädigte im Abgasskandal. Auch gegen das
Kraftfahrtbundesamt werden Ansprüche geltend gemacht. Die Kanzlei hat
außerdem die Bundesrepublik Deutschland aus Staatshaftung auf
Schadensersatz verklagt. Es konnten massenweise Urteile zu Gunsten
der Geschädigten erstritten werden. Die Geschädigten erhalten in den
Urteilen neue Fahrzeuge ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
zugesprochen oder erhalten Ihr Geld zurück die gegen Zahlung einer
Nutzungsentschädigung. In einigen Verfahren wurden den Geschädigten
auch Einmalbeträge von mehreren tausend Euro zugesprochen.
Geschädigte sollten nicht mehr weiter zögern, da die Ansprüche gegen
die Händler innerhalb kürzester Zeit zum Jahresende 2017 verjähren
werden.
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Datum: 26.10.2017 - 15:00 Uhr
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