Die intelligente Selbstanzeige als einziger Ausweg nach Steuerstraftaten: Fachmännisches Know-how is
Betroffene sollten sich unbedingt an einen erfahrenen Fachmann wenden

(IINews) - München, 19.01.2010 - Angesichts des verschärften Kampfes gegen Steuerhinterziehung in Deutschland und der EU raten viele Rechtsanwälte ihren Mandanten, die über Konten im Ausland verfügen und Steuern nicht korrekt abgeführt haben, aber wieder ruhig schlafen wollen, zur Selbstanzeige. Auch der Münchner Jurist Dr. Klaus Höchstetter, spezialisiert auf alle Fragen des Wirtschaftsrechts sowie Fachanwalt für Straf- und für Steuerrecht, sieht in der strafbefreienden Selbstanzeige den einzigen Weg in die Steuerehrlichkeit. Diese muss allerdings rechtzeitig gestellt werden, denn der Schutz der Selbstanzeige greift erst, wenn sie offiziell beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen eingereicht ist. Und sie muss von Anfang an gut vorbereitet werden, denn spätere Nachbesserungen sind strafrechtlich unerheblich. Wenn beim Zusammenstellen der Unterlagen etwas schief geht, ist hinterher das Dilemma groß. Da die korrekte Ausarbeitung einer Selbstanzeige oft kompliziert ist, sollten Betroffene unbedingt die Hilfe eines erfahrenen Fachmanns in Anspruch nehmen, der das notwendige Know-how besitzt.
Anforderung und Auswertung der Unterlagen
Zunächst müssen bei der ausländischen Bank Zins- und Erträgnisaufstellungen angefordert werden. Ohne professionelle Unterstützung dauert die Anfertigung der benötigten Unterlagen oft zwei bis drei Monate. Während dieser Zeit kann in eingeschränktem Maße mit früher verfügbaren Kontoauszügen gearbeitet werden. Ebenso lange kann es anschließend noch einmal dauern, die Unterlagen sorgfältig auszuwerten und aufzubereiten. Das Ziel eines fachkundigen Beraters wird dabei immer sein, die Unterlagen so aufzubereiten, dass die Finanzverwaltung die erklärten Einkünfte nur noch übernehmen und bestätigen muss.
Schon bei der Übermittlung der Unterlagen aus dem Ausland nach Deutschland müssen Steuersünder höchste Vorsicht walten lassen, denn das Gefahrenpotential ist enorm. Sehr leichtsinnig ist es, wenn Betroffene die Unterlagen selber transportieren. Die Grenzkontrolleure des Zolls sind inzwischen für das Thema Steuerhinterziehung so sensibilisiert, dass das Entdeckungsrisiko viel zu groß ist. Da der Zoll gelegentlich auch Postkontrollen durchführt, ist auch von einer Übermittlung der Dokumente per Post dringend abzuraten. Denn selbst wenn die Unterlagen rechtswidrig an das Finanzamt weitergeleitet werden, erlangen sie nach der derzeit geltenden Rechtsprechung dennoch Beweiskraft - was bedeutet, dass die (noch nicht gestellte) Selbstanzeige ihre Wirkung nicht mehr entfalten kann. Etwas sicherer ist die Übermittlung per Fax, aber auch dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten unbemerkt an die Finanzbehörden weitergeleitet und dort ausgewertet werden.
Es ist daher entscheidend, dass der Steuerpflichtige mit der Übermittlung der Daten persönlich nichts zu tun hat. Er sollte sich unbedingt einen fachkundigen Berater suchen, der ihn professionell betreut und mit der Bank über die Bereitstellung der Unterlagen verhandelt. Der Berater wird die Unterlagen bei der Bank im Ausland abholen und anonymisiert über die Grenze nach Deutschland bringen. In manchen Fällen empfiehlt es sich, die Dokumente bereits im Ausland auszuwerten und aufzubereiten.
Betroffene sollten einen externen Fachmann beauftragen
Viele Steuersünder wenden sich mit ihrem Problem an ihren langjährigen und vertrauten Steuerberater. Aber Vorsicht: Dieser Schritt macht den Gang zur Selbstanzeige zwingend, eine alternative Beratung ist dann nicht mehr möglich. Denn der Steuerberater darf das Mandat nur weiterführen, wenn tatsächlich eine Selbstanzeige vorgenommen wird. Dies ist umso problematischer, als häufig eine gesellschaftlich-persönliche Beziehung zu dem "Berater des Vertrauens" gepflegt wird. Im Sinne der Sache ist es also dringend angeraten, in der speziellen Situation der Vorbereitung und Erstellung einer Selbstanzeige einen dritten Berater zu beauftragen. Dieser sollte als Experte im Steuer- und Steuerstrafrecht umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung besitzen. Denn schließlich geht es nicht nur darum, die Unterlagen zu besorgen und auszuwerten, sondern die intelligente Selbstanzeige muss auch so abgefasst werden, dass Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung, Verhaftung, Vermögenspfändung oder Arrestierung des Vermögens unterbleiben. Denn die Selbstanzeige wird zwar beim zuständigen Finanzamt eingereicht, aber von der Straf- und Bußgeldstelle am Finanzamt bzw. von der Steuerfahndung bewertet.
Der Fahndungsdruck wächst
Die Zeiten haben sich geändert. Das hohe Staatsdefizit, die Wirtschaftskrise und das fehlende Verständnis für den unversteuerten Notgroschen im Ausland haben zu einem hohen politischen und gesellschaftlichen Druck geführt, und der Fahndungsdruck wächst stetig. Vor allem Steuersünder, deren Vermögen im EU-Ausland oder in Liechtenstein oder der Schweiz liegt und die den Weg in die Steuerehrlichkeit gehen wollen, sollten damit nicht warten. Die derzeitige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fordert erheblich schärfere Strafen für Steuersünder. Es drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Ruhigen Schlaf garantiert nur die vom steuerstrafrechtlich versierten Fachmann rechtzeitig erklärte und korrekte Selbstanzeige.
Kontakt:
Höchstetter & Kollegen
Bavariaring 38
80336 München
Telefon +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax +49 (0)89 74 63 09 99
E-Mail: info(at)hoechstetter.de
http://www.hoechstetter.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Höchstetter und Kollegen am Bavariaring 38 in München wurde 1993 von Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter gegründet, der nach wie vor die Leitung innehat. Heute beschäftigt die expandierende Kanzlei ein Team von 10 bis 14 Mitarbeitern, bestehend aus vier Rechtsanwälten, die durch ihr Fachwissen einen großen Teil der Rechtsgebiete abdecken, Fachangestellten und freien Mitarbeitern. Über die Jahre hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. Dies gewährleistet, dass auch grenzüberschreitende Rechtsprobleme im Bedarfsfall an hoch qualifizierte Rechtsanwälte im Ausland übergeben werden können.
Dr. Klaus Höchstetter, geb. 1964, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (2001), Anwalt für Wirtschaftsrecht (2003) und Executive Master of Business Law M.B.L.-HSG (2007). 2006 wurde er magna cum laude promoviert. Herr Dr. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen.
Höchstetter & Kollegen
Dr. Klaus Höchstetter
Bavariaring 38
80336
München
info(at)hoechstetter.de
+49 (0)89 74 63 09 0
http://www.hoechstetter.de
Datum: 20.01.2010 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 154471
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Klaus Höchstetter
Stadt:
München
Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die intelligente Selbstanzeige als einziger Ausweg nach Steuerstraftaten: Fachmännisches Know-how is"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Höchstetter & Kollegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).