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RA-Horrion: Zur Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung in Kleinbetrieben. Arbeitsrecht Dresden

ID: 154449

RA-Horrion: Für die Anfechtung einer Arbeitgeberkündigung in Kleinbetrieben gilt eine differenzierte Darlegungs- und Beweislastregel, Arbeitsrecht Dresden


(IINews) - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:

Kündigt der Arbeitgeber eines Kleinbetriebes, auf welchen das Kündigungsschutzgesetz nicht Anwendung findet, so muss der Arbeitnehmer im Fälle der Anfechtung die Grande substantiiert darlegen, aus welchen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung ergibt. Diese Grande muss der Arbeitgeber substantiiert entkräften, § 138 II ZPO (BAG Urteil vom 23.04.2009, Az. 6 AZR 533/08).

Arbeitsrecht Dresden - Sachverhalt:

Fa. A stellt Arbeitnehmer B ein. Fa A ist ein Kleinbetrieb, auf welchen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist. Die Einstellung erfolgt als Projektleiter und befristet, allerdings nur mündlich. Fa. A kündigt wegen verschiedener Vertragsverletzungen wahrend der vereinbarten Vertragsdauer. Arbeitnehmer B halt die Kündigung für treuwidrig und klagt vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

Arbeitsrecht Dresden - Rechtsgründe:

Die Kündigung ist wirksam. Die Befristung war formnichtig. Die Kündigung war vor dem vereinbarten Ende gemäß § 16 S. 2 Tz BfG zulässig. Die Kündigung musste nicht begründet werden. Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes können gemäß § 242 BGB ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen. Es gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Der Arbeitnehmer muss den Sachverhalt darlegen, aus dem sich die Treuwidrigkeit der Kündigung ergibt. Gemäß § 138 II ZPO muss der Arbeitgeber diesen Vortrag substantiiert entkräften. Hat der Arbeitgeber in der Kündigung Grande benannt, muss der Arbeitnehmer darlegen, wieso die Kündigung trotzdem treuwidrig sein soll Vorliegend hat sich der Arbeitnehmer nicht mit den vom Arbeitgeber benannten Vertragsverletzungen auseinander gesetzt.

Arbeitsrecht Dresden - Mein Rechtstipp:

"Wenn auch für die Arbeitgeberkündigung in Kleinbetrieben kein Begründungszwang besteht, so kann eine Begründung im Einzelfall hilfreich sein, um dem Einwand der Treuwidrigkeit der Kündigung ein Hindernis entgegenzusetzen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion, Dresden.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.01.2010 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 154449
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351-803 09 40

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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