DEBRIV: Agora-Rechtsgutachten zum Kohlenausstieg ist unzulänglich, oberflächlich und rein ideologisch motiviert / Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen werden völlig außer Acht gelassen
(ots) - "Unzulänglich, oberflächlich und rein ideologisch
motiviert" - so bewertet der DEBRIV das gestern von Agora
Energiewende vorgelegte Rechtsgutachten zum Kohlenausstieg.
Ausgesprochen problematisch ist dabei, mit welcher Leichtigkeit
Agora über grundgesetzlich geschützte Positionen hinweggeht. In
seiner Bewertung führt der DEBRIV konkrete juristische Schwachstellen
in dem Gutachten auf, das sich selbst als Analyse des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2016 zur 13. Novelle des
Atomgesetzes ("Kernenergieausstieg") bezeichnet:
So gibt es eben keinen verfassungsrechtlichen Rechtssatz, nach dem
eine Investition, die abgeschrieben ist bzw. sich amortisiert hat,
ihren Eigentumsschutz verliert. Eigentumsschutz besteht auch über
diesen Zeitraum hinaus. Anders als von Agora behauptet, wäre auch für
jeden stillzulegenden Kraftwerksblock einzeln zu prüfen, ob eine
gesetzlich vorgegebene Beendigung der Laufzeit eines Kraftwerks im
Vergleich zu anderen Anlagen zu rechtfertigen ist. Zudem stehen
Tagebaue in gleicher Weise unter dem Schutz von Art. 14 Grundgesetz
wie Kraftwerke. Die anderslautende Aussage von Agora ist rechtlich
nicht haltbar.
Darüber hinaus lässt das Kurzgutachten die sozialen und
wirtschaftlichen Auswirkungen völlig außer Acht, die ein
Kohlenausstieg gerade für die betroffenen Regionen, aber auch für den
Industriestandort Deutschland als Ganzes mit sich bringen würde.
Diese Aspekte sind jedoch bei einer verfassungsrechtlichen
Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung.
"Es ist bedauerlich, dass mit einer juristisch derart angreifbaren
Arbeit der Versuch unternommen wird, die politische Meinungsbildung
zu beeinflussen", erklärt der DEBRIV.
Fakt ist, dass die Braunkohlenkraftwerke in Deutschland auf der
Grundlage unbefristeter rechtskonformer Genehmigungen arbeiten, die
dem Stand der Technik entsprechen. Für den Entzug der
Betriebsgenehmigungen besteht keine rechtliche Grundlage.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende muss im
Vordergrund stehen, ein Miteinander von konventionellen und
erneuerbaren Energieträgern so zu organisieren, dass Klimaschutz,
Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen
berücksichtigt werden.
Einseitige Maßnahmen wie ein politisch forcierter
Braunkohlenausstieg helfen dem Klimaschutz nicht. Schließlich
unterliegt auch die deutsche Braunkohle dem Europäischen
Emissionshandel ETS, so dass ein nationaler Kohlenausstieg keine
Auswirkungen hätte auf die europäischen Gesamtemissionen, da nicht
beanspruchte Emissions-Zertifikate von anderen Emittenten im
europäischen Ausland verwendet werden könnten.
Pressekontakt:
Uwe Maaßen
DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
Auenheimer Str. 27
50129 Bergheim
T +49 (0)2271 99577 (0) 34
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Datum: 24.10.2017 - 17:50 Uhr
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