Ein Jahr neuer Jugendschutz in TV und Internet - und nun?
(ots) - Vor einem Jahr trat der überarbeitete
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft - mit verschiedenen
Verbesserungen für Fernsehzuschauer und Internetnutzer, allen voran
für Familien. Der Weg ist der richtige, so der Arbeitskreis
Jugendschutz, nun müsse man ihn weitergehen.
Die Novellierung des JMStV im Oktober 2016 hat zur Reform
zahlreicher Regelungen im TV und im Internet geführt. Der
Arbeitskreis Jugendschutz, ein Zusammenschluss von über 50
Jugendschutzbeauftragten und -redakteuren der privaten Rundfunk- und
Digitalanbieter in Deutschland, zieht eine erste, positive Bilanz.
Gleichzeitig ist dies nur der erste Schritt für eine
Weiterentwicklung des aktuellen Jugendschutzsystems.
"Das deutsche Jugendschutzsystem ist nicht immer für jeden klar
verständlich, nun herrscht etwas mehr Transparenz", so Sanela
Vranjes, Jugendschutzbeauftragte des Senders kabel eins und
Vorsitzende des AK Jugendschutz. Sie hebt zwei Veränderungen hervor:
Zum ersten wurde die Stellung der Jugendschutzbeauftragten als
direkte Ansprechpartner für Fernsehzuschauer und Internetnutzer
gestärkt. Besorgte wie interessierte Eltern können diese Möglichkeit
nutzen, wenn sie Fragen zu Inhalten haben. "Dieser Dialog unterstützt
das gemeinsame Ziel: den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Inhalten, die sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen könnten," so
Sanela Vranjes.
Eine zweite große Veränderung betrifft Werbung für TV-Inhalte mit
einer Altersfreigabe ab 16 oder 18 Jahren. Mittlerweile können
Trailer dazu auch tagsüber mit bewegten Bildern im Fernsehen
ausgestrahlt werden, sofern sie nicht ängstigend, gewaltbefürwortend,
oder sozialethisch desorientierend für jüngere Kinder sind. Zuvor
konnten Zuschauer hier nur "Standbildtrailer" sehen, ähnlich einer
Diashow. Somit wurde die Regelung, die bereits seit langem für die
Bewerbung von Kinofilmen Anwendung findet, auch für den Bereich des
Fernsehens angepasst. Mit dem neuen JMStV ist an dieser Stelle eine
begrüßenswerte Konvergenz gelungen, die den Fokus stärker auf die
inhaltliche Beurteilung legt. "Den Jugendschutzbeauftragten der
privaten Sender kommt an dieser Stelle eine besondere Bedeutung und
Verantwortung zu, denn sie prüfen jedes Jahr tausende von
Programmankündigungen und geben diese für die entsprechende Sendezeit
frei", erläutert Joachim Moczall, Jugendschutzbeauftragter des
Senders RTL.
In die Bilanz des Arbeitskreises Jugendschutz fällt auch die
Forderung nach einer Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzeslage.
Nach wie vor sind manche Regulierungen im TV für viele Eltern kaum
verständlich und in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung
ohnehin nicht länger passend. Eine rechtlich verbindliche Freigabe
muss künftig für alle Verbreitungswege gelten, gleich ob TV, DVD oder
Internet. Das Ziel ist, jedes Programm nur einmal zu prüfen. Diese
Diskussion müsse aber, so der AK Jugendschutz abschließend, auf
gesamtgesellschaftlicher Ebene geführt werden und alle relevanten
Akteure in Deutschland einbeziehen.
Über den Arbeitskreis Jugendschutz
Der Arbeitskreis Jugendschutz (AK Jugendschutz) ist ein
Zusammenschluss von Jugendschutz-beauftragten verschiedener privater
Rundfunk- und Digitalanbieter in Deutschland. Dazu gehören unter
anderem die Mediengruppe RTL, ProSiebenSat.1 TV Deutschland, Sky
Deutschland und Discovery Communications Deutschland. Die
Jugendschützer treffen sich regelmäßig zum fachlichen Austausch, um
aktuelle Entwicklungen im gesetzlichen Jugendschutz und der
Medienwirkungsforschung sowie Trends der Fernseh- und Internetwelt zu
diskutieren.
Pressekontakt:
Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
Vorsitzende des AK Jugendschutz, Frau Sanela Vranjes unter
sanela.vranjes(at)prosiebensat1.com.
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Datum: 20.10.2017 - 13:30 Uhr
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