Winterreifen: Alter und Profiltiefe entscheidend / TÜV Rheinland: Allwetterreifen nur als Kompromisslösung geeignet / Reifendruck an Fahrzeugbeladung anpassen / Reifen nach sechs Jahren verschlissen
(ots) - Wenn die Witterung für matschige oder glatte Straßen
sorgt, ist für Autofahrer der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen
Pflicht. Um sich den Austausch zu ersparen, setzen einige
Fahrzeughalter auf Allwetterreifen. "Allwetterreifen sind aber eine
Kompromisslösung. Sie eignen sich nur für diejenigen, die nicht
zwingend auf ihr Fahrzeug angewiesen sind", sagt Steffen Mißbach,
Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Bei Schneefall beispielsweise ist der
Bremsweg von Allwetterreifen länger als bei Winterreifen. Der
Spritverbrauch ist zudem höher als mit Sommerreifen. Allwetterreifen
sollten im Schnitt nach 40.000 Kilometern getauscht werden. Oder wenn
sie älter als sechs Jahre sind. Grund sind Weichmacher in den
Gummimischungen, die nach und nach entweichen. "Nach rund sechs
Jahren ist ein Reifen so weit ausgehärtet, dass er wesentliche
notwendige Eigenschaften verliert und sich die Straßentauglichkeit
deutlich verringert", so Mißbach. "Das gilt auch für Sommer- und
Winterreifen."
Minimum vier Millimeter Profiltiefe
Das Alter von Reifen ist an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke zu
erkennen. Die ersten beiden Ziffern dieser Nummer geben die
Herstellungswoche, die beiden übrigen das Herstellungsjahr an.
Natürlich spielt auch die Profiltiefe eine wichtige Rolle. Bei
Winterreifen sollte diese die vier Millimeter nicht unterschreiten.
Zudem muss der Luftdruck stimmen. Die entsprechenden Werte sind in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs und häufig im Tankdeckel oder im
Einstiegsbereich zu finden. Hier auch dringend die Werte für Voll-
oder Teilbeladung beachten. Nur so ist die optimale Sicherheit
gewährleistet.
Schrauben nochmals nachziehen
Winterreifen sollten von Oktober bis Ostern gefahren werden, die
Montage kann durchaus in Eigenregie erfolgen. "Wenn man einen
Drehmomentschlüssel besitzt und einen ruhigen, ebenen Ort zur
Verfügung hat, ist der Wechsel kein Hexenwerk", sagt Mißbach. Wichtig
dabei: Die in der Betriebserlaubnis vorgeschriebenen Drehmomente
beachten: Sind die Schrauben zu lasch angezogen, könnte sich das Rad
lösen. Sind sie zu fest, können die Radbolzen und Muttern Schaden
nehmen. "Nach 50 bis 100 Kilometern müssen die Schrauben noch einmal
nachgezogen werden", so Mißbach.
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Datum: 20.10.2017 - 10:00 Uhr
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