Anwalt Hahn: "Formfehler bei Kreditverträgen - Autokredite widerrufen und für die Nutzung des Autos nichts zahlen"
(ots) - Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe vom
17. Oktober 2017 unter der Überschrift "Fehler im Detail" von
Möglichkeiten, einen Autokreditvertrag wirksam zu widerrufen. Das
Besondere bei Autokrediten ab dem 13. Juni 2014 sei, dass sich der
Widerruf insbesondere deswegen für den Autobesitzer lohnt, weil für
Verträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden, keinen Abschlag für
gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos vorgenommen werden
müsse.
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte weist
daraufhin, dass ein Verbraucher einen Autokreditvertrag bei
fehlerhafter Information über das Widerrufsrecht noch heute
widerrufen könne. Dies gelte übrigens für alle privaten Leasing- und
Darlehensverträge, die ab dem 1. August 2002 geschlossen wurden nicht
nur für solche ab dem 11. Juni 2010. Auch der Widerruf eines älteren
Autokreditvertrages mache wirtschaftlich Sinn, weil dem Verbraucher
hohe Zinsansprüche zustehen. "Bei Autokrediten, die ab dem 13. Juni
2014 geschlossen wurden, sind diese Zahlungsansprüche zwar geringer.
Bei diesen muss sich der Verbraucher jedoch nach dem Gesetz keine
Nutzungsentschädigung mehr anrechnen lassen", verrät Anwalt Hahn. Die
Folge eines wirksamen Widerrufs sei, dass ein Autobesitzer sein
mehrere Jahre gefahrenes Dieselfahrzeug nun kostenfrei zurückgeben
könne.
"Am 24. Oktober 2017 soll vor dem Landgericht Berlin nochmals
darüber verhandelt werden, ob ein Kreditvertrag der VW Bank
Formfehler enthält und daher wirksam widerrufen werden könne", so
Hahn. Ein gerichtlicher Erfolg wäre ein erster Durchbruch für
geschädigte VW-Kunden von Schummeldieseln. Grundsätzlich können laut
Hahn aber alle Verbraucher ihren Autokreditvertrag bei Formfehlern
der Widerrufsinformation widerrufen. Das gelte auch für finanzierte
Benziner. "Da sich derzeit die Autokreditbanken noch nicht
außergerichtlich einigen wollen, sollte der betroffene Autobesitzer
allerdings über eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung
verfügen. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern
mit einem Autokredit einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere
Informationen stehen unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen zur Verfügung.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt
über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.10.2017 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1541788
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 34 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Anwalt Hahn: "Formfehler bei Kreditverträgen - Autokredite widerrufen und für die Nutzung des Autos nichts zahlen"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).